Gefährliches Nickerchen
Bislang gab es sieben nachgewiesene Unfälle mit übermüdeten Autofahrern im Landkreis. Ärzte in der Region warnen davor, sich müde ans Steuer zu setzen
Das neue Jahr war noch nicht alt, als der junge Mann aus dem Landkreis mit seinem Auto die Staatsstraße 2033 zwischen Höch-städt und Binswangen befuhr. Sein Fahrzeug legte jetzt bei Tempo 100 fast 30 Meter pro Sekunde zurück. Auf Höhe der idyllisch gelegenen Reitanlage Riedschreinerhof passierte es: Nachdem der Wagen immer weiter über die Straßen-Mittellinie geraten war, kam es dort zu einer schweren Kollision mit dem Gegenverkehr. Bilanz: Drei beschädigte Pkw mit einem Schaden von rund 64000 Euro, zwei verletzte Fahrer. Wahrscheinliche Ursache: Müdigkeit.
Wer künftig bei einer nahenden Verkehrskontrolle sein Fahrverhalten den Polizeibeamten gegenüber mit der Auskunft „übermüdet“ begründen möchte, hätte besser geschwiegen. Denn wenn die Ordnungshüter dann auf den Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches (StGB) hinweisen, können sie ganz rechtens den geliebten Führerschein einziehen. Gilt doch der StGB-Passus, wonach man im Straßenverkehr ein Fahrzeug sicher führen können muss. Deshalb ist Strafe angesagt, sowohl bei Einfluss durch Alkohol, Drogen und auch Müdigkeit. Obwohl laut Medizinern der Region alle drei Zustände physiologisch rein gar nichts miteinander zu tun haben, bleibt es bei der Strafandrohung des Gesetzgebers mit empfindlichen Geldbußen bis zu Freiheitsentzug.
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