Gilt bei Gebäuden hoch, höher, am höchsten?
Der prächtige Zusamdom in Pfaffenhofen gibt die Richtung vor. Oder doch nicht? Wird es im künftigen Gewerbegebiet vor dem Dorf noch höhere Gebäude geben? Eine Frage, die den Gemeinderat beschäftigt.
Hoch – höher – am höchsten? Dürfen Gebäude im künftigen Gewerbegebiet Pfaffenhofen-Nord höher sein als der Turm der prächtigen Martins-kirche, der weit ins Donauried hinein grüßt? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat Buttenwiesen in seiner Sitzung am Montagabend. Bedenken gab es wegen einer ursprünglich geplanten maximalen Gebäudehöhe von 25 Metern. Landratsamt und Kreisheimatpfleger, die ihre Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet abgegeben hatten, schlugen vor, diese maximal zugelassene Höhe zu reduzieren.
Das künftige Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsausgang von Pfaffenhofen am Rande des Donaurieds und wird von der Kreisstraße DLG 23 im Westen und Norden begrenzt. Gedacht war, die Gebäudehöhen vom Rand des Areals bis zur Mitte zu staffeln. Das heißt, an der Grenze im Bereich der Kreisstraße zwölf Meter und im Zentrum maximal 25 Meter hohe Bauten zuzulassen.
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