Gutmütigkeit wäre beinahe bestraft worden
Prozess: Eine Absprache mit der Nachbarin bringt 52-Jährige in rechtliche Bedrängnis
Landkreis Dillingen Glück hatte jetzt eine 52-jährige Rentnerin aus dem nördlichen Landkreis Dillingen, als sie vor dem Amtsgericht in Dillingen einen Freispruch erreichte. Die Frau wurde der falschen Verdächtigung angeklagt, nachdem bereits ein anderes Verfahren vorausgegangen war. Konkret ging es um einen Handyvertrag, den die beschuldigte Frau für eine Bekannte abgeschlossen haben soll, die wegen persönlicher Schwierigkeiten keinen eigenen mehr bekommen hatte.
Abgesprochen war, dass die befreundete Nachbarin die Telefongebühren selbst übernimmt und der mittlerweile Angeklagten überweist. Als dies zwischen den zwei Frauen nicht mehr funktionierte, hatte die Geschädigte Anzeige erstattet. Im ersten Gerichtsverfahren bekam jedoch die Nachbarin Recht. „Die Beweislage war leider so“, konstatierte Richterin Ursula Janosi, obwohl sie beim Prozess den Eindruck gehabt habe, dass die damals beschuldigte Frau einen nicht gerade seriösen Eindruck machte, wie sie betonte.
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