Häftling will Vorhänge für seine Zelle
Landtag lehnt Wunsch des Straftäters einstimmig ab
Mit einem ungewöhnlichen Anliegen hatte es der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtages zu tun: Ein Häftling der JVA Gablingen hatte an den Landtag geschrieben, weil er sich Lockerungen für seinen Vollzug gewünscht hatte. Sein Ansinnen: Für seine schwedischen Gardinen wünschte sich der Straftäter Vorhänge und bemängelte, dass es für die Insassen keinen Gefängnissprecher gebe, der ihre Interessen bei der Leitung der JVA Gablingen vertreten könne.
Berthold Rüth, Landtagsabgeordneter der CSU, stellte den Fall als Berichterstatter dem Plenum vor. Einen Grund für Vorhänge in der JVA gebe es seiner Meinung nach nicht, sagte er: „Ein Lüftungssystem sorgt für den Luftaustausch, sodass es nicht zu heiß werden kann.“ Vorhänge sind laut Auskunft von Zoraida Maldonado de Landauer, der Leiterin des Gefängnisses, sogar ausdrücklich verboten. Grund sind Sicherheitsbedenken und der Brandschutz. Dass es keinen Gefängnissprecher gibt, entspreche laut der Knast-Chefin nicht der Wahrheit. „Wir hatten immer einen. Es kann nur sein, dass wir nach dem Umzug von Augsburg nach Gablingen zwischenzeitlich keinen hatten. Aber eigentlich ist das Sache der Insassen.“
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