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02. Dezember 2009 05:16 Uhr

Heute Endspurt für das Volksbegehren

Wertingen (phwi) - Wer möchte, dass in allen Bars, Restaurants, Kneipen und Zelten ein striktes Rauchverbot herrscht, der muss sich beeilen. Am heutigen Mittwoch besteht die letzte Chance, im Rathaus seine Unterschrift für das Volksbegehren zu setzen. Knapp zwei Wochen hatten die Unterstützer nun Zeit, sich in die Listen einzutragen.

Neun Prozent der Bayern haben sich laut einer Hochrechnung der Initiatoren bereits eingetragen. Es fehlt also noch ein Prozent beziehungsweise etwa 90 000 Unterschriften. Schwaben bleibt mit einer Beteiligung von 7,73 Prozent der Regierungsbezirk mit der geringsten Beteiligung. Nach den Zahlen des Aktionsbündnisses verzeichnet der Landkreis Dillingen im Kreisvergleich mit 4,38 Prozent die mit Abstand niedrigste Quote an Befürwortern. Die Hochrechnungen könnten aber auch über die echten Zahlen täuschen. Gewissheit, ob das Begehren tatsächlich erfolgreich verläuft, wird es erst nach der Schließung aller "Wahllokale" geben.

Bis 16 Uhr hat die VG Wertingen am heutigen Mittwoch geöffnet. Auch Welden, Nordendorf und Biberbach bieten, entgegen der gewöhnlichen Öffnungszeiten, die Möglichkeit, sich am Nachmittag einzutragen. Alle haben bis 16 Uhr geöffnet. Die anderen Gemeinden in der Region sind zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten besetzt. Sandra Winkler nutzte den gestrigen Dienstag, um sich mit ihrer Unterschrift in Wertingen noch für das Volksbegehren stark zu machen. "Ich fand es toll, dass man einfach mal in eine Kneipe gehen konnte, ohne dass danach die ganze Kleidung nach Rauch stinkt", meint die junge Frau über das erste, wieder gelockerte Rauchverbotsgesetz.

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Rauchen bei Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung in Heretsried fand letzte Woche im Gasthof "Zum Storchen" statt. Dort wurde geraucht, wie es in der Lauterbrunner Gaststätte erlaubt ist. Doch fällt das bei einer öffentlichen Versammlung nicht das gleiche Recht wie in öffentlichen Gebäuden? "Egal ob eine Versammlung ist oder nicht, der Gastwirt darf das Rauchen erlauben - wenn die Wirtschaft kleiner als 75 Quadratmeter ist generell, bei größeren nur dann, wenn er einen Nebenraum hat", gab Sybille Lichti als Pressesprecherin des Landratsamtes Augsburg Auskunft. "Heretsrieds Bürgermeister Josef Carteau empfand das Rauchen während der Versammlung nicht als störend: "Ich habe das anfangs gar nicht bemerkt." Die Bürgerversammlungen würden schon immer dort abgehalten, bis jetzt wäre das nie ein Problem gewesen. "Anscheinend hat es niemand der 79 Anwesenden gestört. Wir hätten darüber abgestimmt, ob man während der Versammlung rauchen darf, wenn jemand sich gemeldet hätte." Das sei weder vor, noch während des Bürgertreffens geschehen.

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