Kann ein Gemeinderat eine Biogasanlage ablehnen?
Der Eigentümer hatte die Erweiterung seiner Zusamaltheimer Anlage beantragt. Dieser wollte die Mehrheit nicht so einfach zustimmen
Glücklich mit dem Bauantrag war keiner der Räte in Zusamaltheim. Das zeigte sich schnell, und zumindest in diesem Punkt war man sich einig. Gesprächsbedarf bestand aber, wie mit dem Bauantrag umzugehen ist. Hintergrund ist die angedachte Kapazitätserweiterung der bestehenden Biogasanlage um 190 Kilowatt, die durch einen zusätzlichen Behälter als Nachgärer erreicht werden soll.
„Die Prüfung, ob Abstände und Immissionswerte eingehalten werden, ist nicht unsere Aufgabe und das könnten wir auch gar nicht leisten“, sagte Bürgermeister Wolfgang Grob. Das Bauamt habe den Plan geprüft und mitgeteilt, dass es für diesen Gemeindebereich keinen Bebauungsplan gebe, nur einen Flächennutzungsplan, der das Gebiet als landwirtschaftlichen Bereich ausweist. „Es ist also eine privilegierte Bebauung im Außenbereich“, so Grob.
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