Augsburg/Dillingen Um eine Menge Stoff ging es gestern vor dem Jugendschöffengericht am Augsburger Amtsgericht: 21 Kilogramm Haschisch, um genau zu sein und einige Gramm Amphetamin.
Dillinger Ermittlern war im vergangenen Jahr ein "dicker Fisch" ins Netz gegangen. "Während eines Verfahrens wurde der Name des Angeklagten genannt. Wir haben daraufhin eine Durchsuchung angeordnet", sagte ein Polizeibeamter der Dillinger Polizeiinspektion aus. Ein Volltreffer, wie sich später herausstellte. Bei dem 26-jährigen Lauinger wurden die Beamten fündig: Über 900 Gramm Haschisch konnten sichergestellt werden. Außerdem Bargeld in Höhe von knapp 5000 Euro.
Chance ergriffen
Daraufhin wurde der 26-Jährige im August des vergangenen Jahres vorläufig festgenommen. Innerhalb von einem Tag entschloss er sich, die einzige Chance zu ergreifen, die ihm blieb: Er legte ein Geständnis ab - und zwar ein umfassendes. "Er hat sehr gut mit uns kooperiert. Er hat seine Abnehmer und seinen Lieferanten benannt", so der Polizeibeamte. Über Jahre hinweg hatte er von dem Dillinger das Haschisch bezogen. Auch als sein Dealer nach Wiesbaden verzog, blieben sie weiter in Kontakt. In regelmäßigen Abständen bezog er ein Kilogramm Haschisch von ihm.
Im Auftrag der Polizei und der Staatsanwaltschaft ging der Angeklagte auf einen Scheinkauf ein. Er orderte ein weiteres Kilogramm Haschisch bei seinem Wiesbadener Kumpanen. Der Dealer setzte sich daraufhin in sein Auto und konnte von der Polizei an einer Autobahnausfahrt festgenommen werden. In seinem Wagen befanden sich zwei Kilogramm Haschisch. Inzwischen ist auch er voll geständig und der Name seines Lieferanten bekannt.
Georg Zengerle, der Verteidiger des 26-jährigen Lauingers, unterstrich dessen Kooperationsbereitschaft. "Die Anklage basiert auf seinen Angaben. Die Ermittler hätten lediglich 900 Gramm Haschisch gegen ihn in der Hand gehabt", sagte er in seinem Plädoyer. Dieses Verhalten habe einen Ausnahmecharakter und seinem Mandanten würde zu Recht die Kronzeugenregelung zugute kommen.
Der 26-Jährige habe mit dem umfassenden Geständnis einen Schlussstrich hinter seiner Drogenkarriere gezogen und würde nun mit seiner Lebensgefährtin und Kind sowie einer festen Arbeitsstelle ein geregeltes Leben führen. Freiwillig habe er sich im Herbst des vergangenen Jahres zu einer Drogentherapie angemeldet.
Günstige Sozialprognose
Die günstige Sozialprognose honorierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, ebenso das umfassende Geständnis. Sie betonte aber auch, dass normalerweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe im Raum gestanden wäre. Sie forderte - aufgrund der Kronzeugenregelung - eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Geldbuße von 2000 Euro
Vorsitzender Richter Dr. Franz Geist-Schell und die Schöffen kamen zu demselben Ergebnis. "Normalerweise hätten Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren rechnen müssen", sagte er. Außerdem muss er eine Geldbuße von 2000 Euro bezahlen.
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