Liegt meine Fläche im FFH-Gebiet?
Öffentliche Anhörung zur Feinabgrenzung vom 9. 1. bis 6. 2.
Zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik sowie aufgrund eines sogenannten Pilotverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, muss Bayern nach den Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung sichern und dabei flächenscharf abgrenzen. Mit der Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 wird Klarheit im Sinne der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter geschaffen, ob ihre Fläche im FFH-Gebiet liegt oder nicht. Grundstückseigentümer und Bewirtschafter haben vom 9. Januar bis 6. Februar die Möglichkeit, sich zur Feinabgrenzung der FFH-Gebiete zu äußern. Hierfür stellt das Umweltministerium die relevanten Karten sowie Musterformulare und Antworten auf häufig gestellte Fragen ab 9. Januar online unter http://q.bayern.de/natura 2000-beteiligung zur Verfügung. Einwände können an die zuständige Clearingstelle der Regierung von Schwaben Höhere Naturschutzbehörde, 86145 Augsburg, natura2000@reg-schw.bayern.de gesandt werden. Der Bauernverband empfiehlt, die Unterlagen kritisch zu prüfen. (pm)
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