Marihuana angebaut
Bewährung oder Haft – das war die Frage für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen.
Aufgeflogen ist die ganze Sache nur, weil der junge Mann Schulden hatte. Womöglich hatte er die Marihuana-Pflanzen genau deshalb zu Hause angebaut – um sich später mit dem Verkauf etwas dazuzuverdienen. Doch dann fand die Polizei seine kleine Aufzuchtanlage mit 30 Gramm Marihuana. Nun musste sich der 26-jährige Mann aus dem Landkreis deshalb vor Gericht verantworten.
Weil bei der Durchsuchung nicht nur die Pflanzen, sondern auch ein halbes Kilo an Druckverschlusstüten gefunden wurde, ging der Vertreter der Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 26-Jährige die Drogen nicht nur zum Eigenverbrauch anbaute, sondern auch beabsichtigte, diese später zu verkaufen. Deshalb forderte er in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Vor allem auch deshalb, weil der junge Mann unter offener Bewährung steht. Er war erst wenige Monate vor der Durchsuchung wegen mehrerer Einbrüche, darunter zwei in einen Höchstädter Blumenladen, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als er damals von Amtsrichterin Ursula Janosi verurteilt wurde, da hatte er die Samen für die Pflanzen schon gekauft und mit der Aufzucht begonnen. Ein entscheidendes Detail, wie Verteidiger Rüdiger Prestel in seinem Plädoyer herausstellte. Denn da könne man nicht von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit sprechen. Daneben, so der Verteidiger, könne man seinem Mandanten auch nicht einen Verkauf nachweisen und ihn deswegen nicht wegen Handeltreibens verurteilen. Schließlich gelte immer der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
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