Mit Drogen gehandelt oder nicht?
Ein 20-Jähriger bot Marihuana an, das er gar nicht hatte. Warum er trotzdem wegen Drogenhandels verurteilt wurde.
Chancen hatte der junge Mann schon einige. Und immer wieder hat er sie vertan. So wird er an diesem Vormittag schon aus der Haft ins Amtsgericht nach Dillingen gebracht. Zwei Jahre Jugendstrafe sitzt er ab. Unter anderem, weil er mit einem Freund im Jahr 2011 eine leer stehende Scheune und das angrenzende verlassene Wohnhaus in Gundelfingen in Brand setzte, bei mehreren Einbrüchen und Autodiebstählen mit dabei war.
Da war er 15 Jahre alt. In der Verhandlung im Jahr 2013 wurde er dafür verurteilt. Zunächst zur Bewährung. Das Gericht sei der festen Überzeugung, dass er sich die Verurteilung zur Warnung dienen lasse, heißt es in dem Urteil von damals. Doch dann kommen die Drogen ins Spiel. Erst Marihuana, später Kräutermischungen, Amphetamin. Weil er Drogen gekauft hat, steht der junge Mann bald wieder vor Gericht. Noch einmal lässt die Richterin Gnade vor Recht ergehen, verdonnerte ihn zu zwei Wochen Dauerarrest. Doch da ist er schon viel zu weit in den Drogensumpf abgerutscht. Zwei Tage nachdem er aus dem Arrest kommt, schreibt der 20-Jährige einem Bekannten eine Nachricht per WhatsApp. Darin bietet er ihm 100 Gramm Marihuana an. Zum Preis von 700 Euro. Nach einigen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf einen Sonderpreis und legte den Übergabeort in Gundelfingen fest.
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