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  3. Zusatzversicherung: „Pflege-Bahr“ – selbst nach dem zweiten Herzinfarkt

Zusatzversicherung
26.03.2013

„Pflege-Bahr“ – selbst nach dem zweiten Herzinfarkt

Für einen Platz im Seniorenheim St. Klara in Wertingen müssen Bewohner zwischen 1481 und 1864 Euro pro Monat Zuzahlungen leisten.
Foto: Günther Herdin

Aufnahme ist ohne Vorbedingungen gesetzlich vorgeschrieben

Region Wertingen An die Unterbringung in einem Pflegeheim will in jungen Jahren sowieso keiner denken. Und selbst im fortgeschrittenen Alter schieben Menschen dieses Thema lange vor sich her. Erst wenn der zweite Herzinfarkt erfolgt oder die Bandscheibe zum dritten Mal operiert worden ist, schrillen die Alarmglocken. Inhaber Manuel Stöckle von der Allianz Generalvertretung in Wertingen kennt einige solcher Geschichten. „Erst dann denken die Leute darüber nach, dass sie im Alter womöglich doch eine Unterstützung benötigen, um den Alltag einigermaßen bewältigen zu können“, betont der Versicherungsexperte.

Die Aufnahme in eine private Pflegeversicherung war je nach Krankengeschichte des Antragstellers nicht mehr möglich oder mit hohen Beiträgen verbunden. Seit Januar dieses Jahres bekommt in Deutschland jeder eine Zusatzversicherung für den Pflegefall. Auch ältere und kranke Menschen ohne jede Vorbedingung. „Ich halte die Einführung der Pflege-Bahr für eine sehr vernünftige Entscheidung“, betont Stöckle. Allerdings habe er oft schon die Erfahrung gemacht, dass viele Leute bei Dingen, die vom Staat gesetzlich auf die Reihe gebracht worden sind, zunächst skeptisch bleiben. Er vergleicht die Einführung der Pflege-Bahr (siehe Infokasten rechts) mit der Riester-Rente. Als diese vor etlichen Jahren auf den Markt kam, sei es beileibe nicht so gewesen, dass sich jeder darum gerissen habe.

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