Plötzlich gibt es keine Zuschüsse mehr
Alle Vereine in Bayern müssen eine Vereinbarung unterschreiben. Nicht alle tun das. Das hat Konsequenzen.
Es geht um den Schutz der Kinder. Um sicherzustellen, dass zum Beispiel der Übungsleiter der Minis nicht einschlägig vorbestraft ist, sollen Vereine eine Vereinbarung mit dem Jugendamt unterzeichnen. Seit November 2014 gab es verschiedene Infoveranstaltungen des Dillinger Jugendamtes dazu. Am Montag im Kultur- und Jugendausschuss verkündete Michael Wagner vom Jugendamt seine Bilanz: Insgesamt wurden im Landkreis Dillingen 757 Vereine angeschrieben. Mit 391 davon wurden Vereinbarungen geschlossen. 338 Vereine meldeten, dass sie von dem sogenannten Paragrafen 72a SGB betroffen sind. Zusätzlich haben der Kreisjugendring Dillingen und elf weitere Vereine diese Vereinbarung unterschrieben. Die Rücklaufquote liege bei 96,3 Prozent. Doch von insgesamt 28 Vereinen ging bisher keine Antwort ein, beziehungsweise die Zustimmung zur Vereinbarung wurde verweigert. Das soll nun Konsequenzen haben, sagte Landrat Leo Schrell: „Niemand kann berechtigterweise sagen, er wüsste davon nichts. Wir haben sogar bei Vereinen angerufen.“ Im Mittelpunkt der Ausschusssitzung, die im Schwennenbacher Schützenheim stattfand, stand die Zuschussvergabe an Vereine. Doch zuvor stimmten die Ausschussmitglieder geschlossen dafür ab, dass Vereine, die die entsprechende Vereinbarung bislang nicht unterschrieben haben, vorläufig von der Förderung ausgeschlossen sind. Jakob Kehrle fragte, ob unter den fehlenden 28 Vereinen auch welche seien, die Jugendarbeit betreiben. „Ja“, antwortete Schrell knapp. Es obliege dann dem Vereinsvorstand sicherzustellen, dass nichts passiert. Dann stellte Pressesprecher Peter Hurler die einzelnen Posten vor. Die Zuschüsse für laufende Zwecke haben sich seit 2013 nicht geändert. Neu dabei ist nur die LG Donau-Brenz, die bis zu 800 Euro bekommen könnte, wenn die LG sich nachweislich wieder aufbaut. Investitionszuweisungen bekommen der Schützenverein Binswangen in Höhe von 4800 Euro, der TSV Bissingen: 31000 Euro, der BSC Unterglauheim 1800 Euro, der TSV Buttenwiesen 3100 Euro, der Schützenverein Pfaffenhofen 3400 Euro, der TSV Unterthürheim 1800 Euro, der Schützenverein Unterfinningen 2600 Euro, der SC Mörslingen 1000 Euro, der Luftsportverein Gundelfingen 2500 Euro und der FC Gundelfingen 1300 Euro. Auch Musik- und Gesangvereine hatten um Zuschüsse gebeten. Bewilligt wurden 300 Euro für den Musikverein Burghagel, 2000 Euro für den Musikverein Binswangen, 200 Euro für den Musikverein Donautaler, 400 Euro für die Stadtkapelle Gundelfingen, 1000 Euro für den Musikverein Donauklang, 400 Euro für den Mödinger Musikverein, 3300 Euro für die Wertinger Stadtkapelle, 300 Euro für den Musikverein Egautal, 700 Euro für Trachten für den Musikverein Zöschingen und 500 Euro für das neue Musikheim sowie 400 Euro für den Musikverein Zusamaltheim. Der ASM Bezirk 17 bekommt wie jedes Jahr 10000 Euro, der Chorverband im Kreis 5000 Euro. Für denkmalpflegerische Maßnahmen gab es folgende Zuschüsse: Für das Bissinger Schloss 2400 Euro, für die Renovierung der Vorderrieder Kirche 2500 Euro, für die Fristinger 10150 Euro, für Schloss Glött 2800 Euro, für die Gundelfinger Spitalkirche 8550 Euro, für die Schwennenbacher Kirche 16350 Euro, für den dortigen Pfarrhof 1350 Euro, für die Obermedlinger Stiftskirche 1000 Euro, für die Zöschinger Kirche 500 Euro, für die Friedenskirche in Gundelfingen 20000 Euro. Diese sei zwar kein Baudenkmal, doch habe man in ähnlichen Vorgängen auch so entschieden. Der Ausschuss stimmte geschlossen zu. Für das Lauinger Heimathaus gab es 500 Euro.
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