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Dillingen
29.09.2015

Prozess: Jagd- oder Kriegsmunition?

Bei dem Sportschützen wurde Munition gefunden, die nur die Bundeswehr verwenden darf. Damit hatte er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Foto: Symbolbild: Olaf Schulze

Das Geschenk eines Bekannten brachte gestern einen Sportschützen vor Gericht. Welche Folgen der Besitz von Kriegsmunition haben kann.

Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, im schlimmsten Fall zehn. Das blüht einem, wenn man in einem besonders schweren Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt. Ein Sportschütze aus dem Landkreis Dillingen musste sich genau deswegen gestern vor dem Schöffengericht in Dillingen verantworten. Denn bei ihm zu Hause waren bei einer Durchsuchung zehn Stück Munition gefunden worden, die unter dieses Gesetz fallen. Sie dürfen nur von der Bundeswehr benutzt werden und haben einen harten Kern, der mit seiner größeren Durchschlagskraft bei gepanzerten Zielen eingesetzt wird. Zu erkennen ist das an der grünen Markierung an der Spitze, so der Sachverständige.

Doch diese grüne Spitze haben auch einige Jagdgeschosse, wie der 45-jährige Angeklagte erklärte. Er gab an, die Munition vor Jahren beim Schießen in einem Schießstand von einem flüchtigen Bekannten bekommen zu haben. An dessen Namen konnte er sich nicht erinnern. Der Mann habe ihm gesagt, dass die Munition bei ihm nicht richtig funktioniere und dass er sie doch einmal mit seinem Gewehr probieren solle. „So etwas kommt schon öfter mal vor.“ Ob er sie dann tatsächlich ausprobierte, das konnte der Angeklagte nach so vielen Jahre nicht mehr sagen. Ohne zu wissen, was genau ihm der Bekannte da gegeben hatte, habe er die Munition bei sich zu Hause gelagert, wo sie bei der Durchsuchung gefunden wurden. Gemeinsam mit 284 Stück Munition, für die der Mann keine Genehmigung mehr hatte, nachdem er die dazugehörigen Waffen kurz vorher verkauft hatte.

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