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  3. Wertingen: „Rot“ für hiesige Landwirte bei der Düngung

Wertingen
21.01.2019

„Rot“ für hiesige Landwirte bei der Düngung

Sie informierten die Landwirte über die Ausführungsverordnung Gebietskulisse „Rote Gebiete“. Im Bild von links: Magnus Mayer (Leiter des Wertinger AELF), Jingbo Hasubek (WWA Donauwörth) sowie Susanne Ahle, Stephan Haase und Ottmar Hurler (alle AELF Wertingen).
Foto: Horst von Weitershausen

Der Blick im Landkreis Dillingen fällt auf Gemarkungen in Buttenwiesen, Wertingen und Laugna. Die Einteilung hat konkrete Auswirkungen. Was Landwirte in diesen Gebieten beim Bewirtschaften ihrer Felder beachten müssen.

Die Gemarkungen Lauterbach, Buttenwiesen, Wortelstetten, Frauenstetten, Wertingen, Gottmannshofen, Hohenreichen, Hirschbach, Roggden, Bliensbach, Prettelshofen, Hettlingen und Laugna wurden bei der Düngeverordnung als „Rote Gebiete“ im Landkreis Dillingen eingestuft. Diese gilt seit dem 1. Dezember 2018 und stellt besondere Anforderungen an die Düngung. „Die Umsetzung der Düngeverordnung mit sichtbaren und messbaren Erfolgen ist die letzte Chance, noch strengere Reglementierungen zu vermeiden.“ Diesen mit Nachdruck vorgetragenen Appell richtete Stephan Haase vom Wertinger Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) an die zahlreichen Landwirte im Landgasthof Stark in Gottmannshofen. Der Experte referierte an dem Nachmittag zum Thema „Konsequenzen und Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe“ im Rahmen der Informationsveranstaltung zur neuen Düngeverordnung.

"Rote Gebiete" in Wertingen, Buttenwiesen und Laugna

Zuvor hatte die für den Landkreis Dillingen zuständige Leiterin im Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Jingbo Hasubek erklärt, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass besagte Landstriche in den Gemeindegebieten Buttenwiesen und Laugna sowie der Stadt Wertingen als „Rote Gebiete“ eingestuft wurden, während alle anderen im Landkreis Dillingen als grüne beziehungsweise weiße ausgewiesen sind. Grundlage der Abgrenzung sind sogenannte Grundwasserkörper, sprich hydrologisch abgegrenzte Gebiete im Sinne der Wasserrahmenrichtlinien, nach denen der chemische Zustand des Grundwassers eingestuft wird. Wegen einer Schwellenwertüberschreitung für einen Nitratgehalt von mehr als 50 Milligramm pro Liter seien diese nach EU-Wasser-Rahmen-Richtlinien (WRRL) im zweiten Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 in den schlechten chemischen Zustand eingestuft worden. Zu „rot“ zugeordnet werde ein Gebiet laut Referentin auch, wenn mehr als 50 Prozent des Grundwasserkörpers einen schlechten Nitratzustand ausweise.

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