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Informationen zum Kinderschutzgesetz
28.05.2015

Schutz für Kinder

Popp plädiert für praxisorientierte gesetzliche Regelung

Landkreis Dillingen Noch scheint das letzte Wort nicht gesprochen bei der Neuregelung im Bundeskinderschutzgesetz, die für ehrenamtliche Betreuer in der Kinder- und Jugendarbeit die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses fordert, das alle Vorstrafen, gleich welcher Art, enthalten soll. Das jedenfalls geht aus einem Antwortschreiben des Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange an den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Dr. Johann Popp, hervor.

Dieser hatte im November vergangenen Jahres Lange aufgefordert, auf eine Änderung hinzuwirken, weil die neue Bestimmung im Sinne eines präventiven Kinder- und Jugendschutzes zwar ein „grundsätzlich richtiger Gedankenansatz, aber in der praktischen Umsetzung nur unzureichend durchdacht sei“. Popps Meinung nach führt die umfassende Regelung zur Abschreckung von einer von der Politik stets als unverzichtbar bezeichneten ehrenamtlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich. Ehrenamtliche würden damit zunächst unter Generalverdacht gestellt. Für einen effektiven Kinderschutz, so hatte Popp damals vorgeschlagen, würde es genügen, wenn in einem Führungszeugnis nur die für die Kinder- und Jugendarbeit relevanten Straftaten und Vergehen aufgenommen würden.

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