Sex in der Titania Therme landet vor Gericht
Eine 19-Jährige und ihr 18-jähriger Freund müssen sich vor Gericht verantworten. Was ihnen jetzt droht.
Dass sie den Begriff „Erlebnisgrotte“ im Neusässer Titania Bad etwas zu wörtlich genommen haben, hat heute ein juristisches Nachspiel für ein Pärchen: Ein 18-Jähriger und eine 19-Jährige hatten sich am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages in der Therme vergnügt. Ein Bademeister hatte die beiden Betrunkenen bemerkt und sie aus dem Bad geworfen. Neben einem Hausverbot handelten sich die Jugendlichen och ein Hausverbot sowie eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nun wird der Fall im Amtsgericht verhandelt.
Das Strafmaß reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. In der Verhandlung soll geklärt werden, ob bei den Beschuldigten das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht angewendet werden soll – für Heranwachsende sieht der Gesetzgeber mildere Strafen vor. Einen Strafbefehl gab es im Vorfeld nicht: Wer ein solches gegen ihn erlassenes Papier akzeptiert, kann eine öffentliche Verhandlung vermeiden.
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