Strafrabatt für Wolfgang L.
Wertinger muss statt zwei Jahre nur 21 Monate in Haft
Wertingen Die Hoffnung von Alfred Schneid, Stadtrat und Vize-Landrat, mit dem Urteil im Ekelfleisch-Skandal von dieser Woche sei es endgültig vorbei mit den negativen Schlagzeilen für seine Heimatstadt, wird wohl nicht in Erfüllung gehen. Der Fleischfabrikant Wolfgang L., gerade erst wegen gewerbsmäßigen Betrugs vom Landgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, hat bereits signalisiert, er wolle seine Fleischgeschäfte wieder aufnehmen. Der 60-Jährige will dies, wie er unserer Zeitung sagte, mit juristischen Mitteln durchsetzen.
Das Landratsamt Dillingen hatte 2007 Wolfgang L., wie auch Jahre zuvor seinem verurteilten Vater Günther, den Gewerbeschein entzogen. Das Verbot erstreckt sich zugleich auf seine Ehefrau, die für Wolfgang L. als „Strohfrau“ bei der inzwischen geschlossenen Wertfleisch GmbH die Geschäfte geführt hatte. Dagegen hat die Familie L. schon vor längerer Zeit Klage beim Augsburger Verwaltungsgericht eingereicht, was gestern ein Sprecher bestätigte. Wegen des ungewissen Ausgangs des Strafverfahrens ruhte die Klage bisher. Ein dauerhafter Entzug der Gewerbeerlaubnis käme für Metzger Wolfgang L. praktisch einem lebenslangen Berufsverbot gleich. Die juristischen Hürden dafür sind jedoch hoch. Zumal der Fleisch- und Wurstfabrikant für die Justiz als nicht vorbestraft gelten muss.
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