Verwirrung wegen der Tempo-10-Schilder
Müssen die Verkehrszeichen am Wertinger Marktplatz abmontiert werden? Ordnungsamtsleiter Karl Benz will „kein Fass aufmachen“.
Dillingen hat sie, Wertingen auch: die Tempo-10-Schilder, die Autofahrer in sensiblen Bereichen zum langsamen Fahren anhalten sollen. In diesen Tagen berichtete allerdings unsere Zeitung, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) deutlich gemacht habe, dass er auf die einstmals erwogene Einführung eines Tempo-10-Schilds nun doch verzichte. Diese Ansicht jedenfalls hatte der Leiter des Nürnberger Verkehrsplanungsamtes, Frank Jülich, mitgeteilt. In Nürnberg wurden deshalb Tempo-10-Schilder abmontiert. Das Thema erreichte jetzt den Dillinger Stadtrat. Albrecht Witte (SPD) war der Meinung, dass die Kreisstadt die Schilder nun abbauen müsse.
Ordnungsamtsleiter Roland Hungbaur wies Wittes Vorstoß aber zurück. „Die Tempo-10-Schilder sind rechtmäßig.“ Die Stadt Dillingen verwende Tempo-10-Verkehrszeichen, die nach dem offiziellen Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig seien. Hierbei handelt es sich um das runde Verkehrszeichen mit rotem Rand, mit dem ein sogenanntes „Streckenverbot“ gekennzeichnet wird, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mit. Das runde Schild mit rotem Rand heiße 274-10 und komme eindeutig im neuen Verkehrszeichenkatalog vor. In Nürnberg sei es dagegen um die Tempo-10-Zone gegangen, die auch in Wertingen am Marktplatz ausgewiesen ist. Sie komme in der Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs nicht vor.
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