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Buttenwiesen
31.05.2016

Vetternwirtschaft im Gemeinderat ausgeschlossen

Vor der Bürgermeisterwahl in Buttenwiesen steht noch so manche Frage an.
5 Bilder
Vor der Bürgermeisterwahl in Buttenwiesen steht noch so manche Frage an.
Foto: Herdin

Vor der Bürgermeisterwahl nachgefragt: Vater und Sohn – geht das? Verwandtschaft ist im Ratsgremium erlaubt.

Die ganze Verwandtschaft im Gemeinderat? – Theoretisch ist das möglich und könnte in abgemilderter Form auch nach dem 12. Juni in Buttenwiesen passieren. Denn wenn CSU-Kandidat Hans Kaltner in zwei Wochen zum Bürgermeister gewählt werden würde, dann wäre er nicht der einzige Kaltner im Gemeinderat. Dort sitzt seit den letzten Kommunalwahlen im März 2014 schon sein Sohn Gerhard Kaltner. Und das nicht nur als „einfaches“ Gemeinderatsmitglied. Gerhard Kaltner wurde im Mai 2014 als einer von zwei Stellvertreter von Norbert Beutmüller zum Dritten Bürgermeister gewählt.

Würde sein Vater Hans nun Bürgermeister, brächte das für den Sohn keine Veränderungen mit sich. Das bestätigt Andreas Foldenauer, Abteilungsleiter für Kommunales am Landratsamt Dillingen: „Der Sohn kann bleiben“. Es sei zwar nicht bekannt, dass ganze Sippschaften in einem Gemeinderat vertreten sind, aber der Gesetzgeber erlaube verwandte Gemeinderatsmitglieder in Gemeinden mit bis zu 10000 Einwohnern.

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