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Dorfentwicklung
29.06.2017

Villenbacher Bebauungsplan Hausen-Nordost fast in trockenen Tüchern

Der Bebauungsplan für hausen-Nordost ist in der Zielgeraden.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Der Gemeinderat diskutierte über Anregungen und Einwendungen in der Auslegungsphase. Im nichtöffentlichen Teil wird zum Digitalfunkstandort am Postweg Stellung bezogen

„Dann hoffen wir mal, dass wir nicht in einem Dreivierteljahr schon die nächsten Änderungen veranlassen müssen“, fasste Bürgermeister Werner Filbrich am Ende die Abstimmungen zusammen. Einstimmig in allen Punkten votierten seine Gemeinderäte für die jeweiligen Vorschläge von Markus Seitz, Büro OPLA. Dem voraus gegangen war die öffentliche Auslegung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Von Seiten der Bürger waren keine Einwendungen gekommen. Auch die Mehrheit der Träger öffentlicher Belange und Behörden verzichtete auf eine Stellungnahme. Anregungen gab es beispielsweise zum Thema Ortsrandeingrünung: Fünf Meter sollen es nach dem Wunsch der Naturschutzbehörde sein. Nicht nur für Michael Stegmiller ist das zu breit, auch wenn es seinerzeit im Baugebiet „Am Kreuzacker“ so beschlossen wurde. „Dort im Kreuzacker ist definitiv auch mit keiner Erweiterung zu rechnen“, so Stegmiller, „hingegen in Hausen kann man davon ausgehen, dass das Baugebiet irgendwann ausgedehnt wird.“ Die Gemeinderäte folgten der Argumentation und beschlossen einen Grünstreifen von drei Metern. Den Hinweisen zur Ausgleichsfläche wurde gefolgt. Diese erweitert künftig die bestehende Fläche, die aus dem Projekt Ausbau Kreisstraße Wengen-Riedsend anzulegen war und ist als extensive Grünfläche mit Gehölzen ausgewiesen. Die knapp 2000 m² große Fläche liegt am Mollenbach. Der zu beschließende Bebauungsplan konkretisiert auch Bauvorgaben. So sind dort nun annähernd alle Dachformen zulässig, lediglich ein Flachdach wird für Wohngebäude – nicht für Garagen und Nebengebäude - ausgeschlossen. Zwei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Gesamthöhe von 9,50 m sind nun erlaubt. Gewahrt werden muss der Mischgebietscharakter. „Das Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe muss ausgewogen sein, darauf haben wir durch unsere Vorgaben und die Trennung in zwei Kategorien besonders geachtet“, erklärte Markus Seitz. Den Einwendungen vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, dass landwirtschaftliche Immissionen zu dulden sind und bei der Pflanzung von Bäumen auf ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze zu achten ist, um die Bewirtschaftung zu ermöglichen, entsprachen auch die Räte. Jetzt werden beide Pläne noch einmal ausgelegt, dann sollte alles in trockenen Tüchern sein.

Was der Rat noch diskutierte:

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