Was dürfen und was müssen Spaziergänger im Wald?
Die Förster Stefan Stadelmayr und Johannes Mayer zeigen viel Verständnis für Erholungssuchende. Doch bei manchem Verhalten wundern sie sich sehr
Stefan Stadelmayr mag Hunde. Der Förster am Wertinger Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat selbst einen und ist mit ihm ständig unterwegs. Im Wald gelten für alle dieselben Regeln: „Wenn der Hund ohne Leine ist, muss er im Einwirkungsbereich des Halters sein und auf Kommandos zuverlässig reagieren.“ Als Förster fährt er regelmäßig mit dem sichtbar angebrachten Forstabzeichen im Dienstfahrzeug auch über Wald- und Wiesenwege. Immer wieder halten und sprechen ihn Hundebesitzer an und beschimpfen ihn. Einer warf sogar mit einem Gegenstand nach seinem Fahrzeug. Das ärgert den Förster, denn Stadelmayr stellt klar: „Die Leute dürfen gerne Erholung suchen im Wald. Aber wenn Forstarbeiter beleidigt und bedroht werden, geht das zu weit!“ Er erkennt in dem Verhalten, dass die Naturnutzer sich immer weiter von der Land- und Forstwirtschaft entfernen.
Johannes Mayer ist froh, dass sich die meisten Waldbesucher ordentlich benehmen. Doch der Leiter des Fugger’schen Stiftungsreviers Hinterbuch hat auch andere Erfahrungen gemacht. „Immer wieder sind Ausnahmen dabei.“ Über manches kann er nur den Kopf schütteln. Fußgänger dürfen die Waldwege durchaus verlassen. Den Menschen sollte aber klar sein, dass die Wälder nur schöner werden, wenn Flächen bewirtschaftet werden. Missachten die Leute sämtliche Absperrungen, Rufe und Hinweise, wenn Bäume gefällt werden, sagt er klar: „Sie gefährden ihr eigenes Leben. Tritt der Ernstfall ein, werden auch die betroffenen Waldarbeiter ihres Lebens nicht mehr froh.“ Auch manche Reiter verlassen die Wege. Für das Pferd könne das gefährlich sein: „Aufgrund der Fuchsbauten und der Dachsgänge müssen schon die Menschen aufpassen, dass sie sich den Fuß nicht vertreten.“ Zudem hinterlassen die Hufabdrücke bei Nässe Schäden auf dem Untergrund.
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