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  3. Embryonenspende: Zellhaufen oder schon Mensch?

Embryonenspende
25.08.2017

Zellhaufen oder schon Mensch?

Ist das der Moment der Befruchtung? In dem das Spermium in die Eizelle eingebracht wird? Oder ist die Eizelle erst befruchtet, wenn die beiden Vorkerne miteinander verschmolzen sind? Mit dieser Frage könnte sich schon bald das Amtsgericht in Dillingen auseinandersetzen müssen.
Foto: dpa

Für die Vorstandsmitglieder des Netzwerks aus dem Landkreis Dillingen gab es Strafbefehle. Dessen Mitgründer Hans-Peter Eiden will das nicht hinnehmen. Bald könnte es in Dillingen zum Prozess kommen

Es war im Jahr 2015, als bei Hans-Peter Eiden die Polizei anrückte. Das ganze Haus wurde auf den Kopf gestellt, auch private Dinge durchforstet. Dokumente, Fotos, Schränke. „Das ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar. Da will man etwas Positives bewirken, will Menschen das Leben schenken, und wird wie ein Verbrecher behandelt.“ Hans-Peter Eiden aus Höchstädt ist Vorstandsmitglied des Netzwerks Embryonenspende mit Sitz im Landkreis Dillingen. Der ehemalige Geschäftsführer des Berufsverbands Reproduktionsmedizin Bayern hat es mit ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Fortpflanzungsmedizinern in ganz Süddeutschland. Unentgeltlich vermittelt das Netzwerk Embryonenspenden an Eltern, die auf natürlichem Weg kein Kind bekommen können, weil die Frau keine gesunden Eizellen hat. Etwa nach einer Krebsbehandlung. Das erste Kind, das nach einer erfolgreichen Embryonenspende geboren wurde, ist mittlerweile drei Jahre alt. Der 67-Jährige, der selbst schon vier Enkelkinder hat, wurde gleich nach der Geburt zum Ehrenopa ernannt. Insgesamt, verrät Eiden, seien mittlerweile 20 Kinder durch die Arbeit des Netzwerks geboren worden. Und dann das. Nach der Hausdurchsuchung und längeren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft flatterten ihm und einigen anderen Vorstandsmitgliedern kürzlich Strafbefehle ins Haus. Der Vorwurf: Anwendung unerlaubter Fortpflanzungstechniken. Das Strafmaß war nicht hoch. Eine Geldstrafe mit 40 Tagessätzen. Das bekommt man bei Gericht schon für vergleichsweise kleine Delikte. Hans-Peter Eiden legte trotzdem Einspruch ein. „Das hätte ich auch getan, wenn es nur um einen Euro gegangen wäre. Denn es geht um die Anwendung geltenden Rechtes.“ Eiden ist überzeugt: Das, was das Netzwerk Embryonenspende tut, ist absolut rechtens. Und das will er ein für alle Mal klargestellt haben. Kommt es zum öffentlichen Prozess, könnte das Dillinger Amtsgericht sich bald einem Verfahren gegenübersehen, das als Präzedenzfall weitreichende Folgen für die Reproduktionsmedizin in ganz Deutschland hat. „Grundsätzlich begrüße ich deshalb ein mögliches Verfahren. Und ich sehe dem auch hoffnungsvoll entgegen. Denn eine juristische Regelung ist zu begrüßen.“

Embryonenspende, sagt Eiden, das sei nach deutschem Recht erlaubt. „Das ist unstrittig.“ Streitpunkte unter Befürwortern und Gegnern seien vielmehr biologische Feinheiten. „Es geht um die Frage: Was ist eine befruchtete Eizelle?“, sagt Eiden. Die Kritiker stützten sich dabei auf die fast 30 Jahre alte Definition aus dem Embryonenschutzgesetz. Die besagt, dass es sich erst um einen Embryo handelt, wenn die Vorkerne miteinander verschmolzen sind. Doch mittlerweile sehe man die Befruchtung in der Wissenschaft nicht als Zeitpunkt, sondern vielmehr als Vorgang an, so Eiden. Das habe selbst Kardinal Lehmann 2001 in der Deutschen Bischofskonferenz erklärt. „Er hat gesagt, dass es sich vom Eindringen des Spermiums in die Eizelle an um einen Menschen handelt.“

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