Zusamaltheimer Rat diskutiert über neue Abwasserbeiträge
Zunächst besteht Uneinigkeit um die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser in Zusamaltheim. Sind die einkalkulierten Investitionen wirklich notwendig oder können sie noch verschoben werden?
Uneinigkeit gab es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Zusamaltheim in der Diskussion rund um den Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung. Regelmäßig prüft der Kommunale Prüfungsverband die zurückliegenden Abrechnungen. „In den letzten vier Jahren hatten wir eine Unterdeckung“, sagte Bürgermeister Wolfgang Grob, was bedeute, dass die von den Bürgern eingehobenen Beiträge nicht zur Kostendeckung ausgereicht haben. Die Gemeinde ist aufgrund des Kommunalen Abgabengesetzes verpflichtet, alle Kosten, die mit der Abwasserentsorgung zusammenhängen, auf die Anlieger umzulegen. Unterdeckungen müssen über den Beitrag der nächsten Jahre nacherhoben werden.
Zusätzlich achtet man bei der Beitragsfestsetzung auf anstehende Investitionen, wie beispielsweise die Sanierung der Leitungen in der ‘Alte Wertinger Straße’ oder die Erschließung des Baugebiets ‘Obere Dorfstraße’. Von den Gemeinderäten entschieden musste vor allem die Zählergrundgebühr (kleine Zähler, wie sie die Mehrheit hat): Sollen 80 Euro jährlich dafür abgerechnet werden, was den Grundpreis je Kubikmeter dann auf 3,53 Euro festlegt oder setzt man die niedrigere Gebühr von 70 Euro an und erhebt dann einen Grundpreis von 3,65 Euro?
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