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  4. Fußball-Kreisklasse Nord II: Durch Sportgericht wird Derbysieg zur Makulatur

Fußball-Kreisklasse Nord II
08.05.2014

Durch Sportgericht wird Derbysieg zur Makulatur

Trainer Karl Bühler vom SC Untere Zusam ist sauer, dass seiner Mannschaft der 4:3-Sieg gegen den TSV Unterthürheim vom Sportgericht aberkannt wurde.
Foto: Karin Tautz

SC Untere Zusam hat beim 4:3 gegen TSV Unterthürheim Jugendspieler unberechtigt eingesetzt

Die Saison für den SC Untere Zusam in der Fußball-Kreisklasse Nord II läuft seit Beginn an schlecht. Das Team aus Buttenwiesen und Lauterbach steht auf dem vorletzten Tabellenplatz. Am Karsamstag gab es für den Fusionsklub endlich einmal richtig Grund zum Jubeln. Das Ortsderby gegen den aufstiegsambitionierten TSV Unterthürheim wurde mit 4:3 gewonnen. Beim SCU sprach man nach diesem Erfolg von der besten Saisonleistung. Doch jetzt ist der Derbysieg Makulatur. Das Kreissportgericht Nord wertete das Spiel mit 2:0 für den TSV Unterthürheim.

Was war passiert? Karl Bühler, Trainer beim SCU wechselte zwölf Minuten vor Schluss mit Markus Kratzer einen A-Jugendspieler ein, der bereits im Vorspiel 38 Minuten lang für die zweite Mannschaft im Einsatz war. Laut Statuten des Bayerischen Fußballverbandes ist es Vereinen erlaubt, Jugendspieler an einem Tag nur für eine Mannschaft einzusetzen. „Ich habe nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit gehandelt“, beteuert Karl Bühler und ist über die Anzeige des TSV Unterthürheim erbost. „Wenn der TSV die Punkte für den Aufstieg benötigt, dann soll er sich diese auf dem grünen Rasen erkämpfen und nicht beim Sportgericht“, schimpft Bühler und fürchtet um gute nachbarschaftliche Beziehungen beider Vereine für die Zukunft. Außer dem Punkteabzug muss der SCU auch noch 120 Euro Strafe bezahlen, hinzu kommen weitere 50 Euro für den Betreuer, der dafür zu sorgen hat, dass der Spielbetrieb satzungsgemäß durchgeführt wird.

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