3100 Euro am Tag: Martin Winterkorn und seine Premium-Rente
Eine Altersversorgung zum träumen: Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn hat trotz mancher Verfehlung hohe Ansprüche. Und damit ist er nicht allein.
Ein Angestellter bei VW muss ziemlich lange ziemlich gut verdienen, um bei der gesetzlichen Rentenversicherung das Maximum für sich herauszuholen. Nur wer 45 Jahre lang den Höchstbeitrag eingezahlt hat, erhält am Ende auch die Höchstrente von gegenwärtig gut 2700 Euro im Monat. Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn dagegen, im vergangenen Jahr über den Abgasskandal gestürzt, bezieht als Ruheständler seit Jahresanfang eine Rente von 3100 Euro – am Tag.
Zugegeben, der Vergleich hinkt gewaltig, und der eine oder andere amerikanische Spitzenmanager wird über eine monatliche Pension von mehr als 90000 Euro vermutlich nur mitleidig lächeln. In Deutschland allerdings dürfte Winterkorn einer der bestbezahlten Ruheständler überhaupt sein. Die eher philosophische Frage, ob jemand auch verdient, was er bekommt, stellen ja weder die gesetzliche Rentenkasse noch der VW-Aufsichtsrat, der Winterkorn einst mit einem Vertrag ausgestattet hat, der ihm als Ruhegehalt 70 Prozent seines letzten Grundgehaltes zusichert.
Womit wir fast zwangsläufig bei der Frage wären, wer eigentlich sonst noch siebenstellige Summen im Jahr fürs Nichtstun bekommt. Einer der so Begünstigten war der frühere Nationaltorhüter Tim Wiese, der sich seinen Wechsel von Bremen nach Hoffenheim mit einem Vier-Jahres-Vertrag und einem kolportierten Jahresgehalt von 3,5 Millionen Euro versüßen ließ, aber nur elf Spiele für seinen neuen Verein absolvierte. Die Schmach, sportlich degradiert worden zu sein, kommentierte Wiese damals mit dem Satz, dieser Vertrag sei der beste Deal seines Lebens gewesen. Martin Winterkorn, darf man annehmen, wird das heute ähnlich sehen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Nur kein Neid, an VW haben sich schon viele und ganz andere bereichert, und der Bürger & Steuerzahler kommt dafür auf.
Lobby
Schön wenn man indirekt beim Staat beschäftigt ist ...
.
Dann wird man wohl möglicherweise für seine Vorsätzlichen Taten, nicht zur rechenschaft gezogen,
und muss dehalb auch nicht für den Schaden haften, mit den er sich wohl möglicherweise, schließlich selbst auch "direkt und indirekt" durch steigenden Aktienkurs (Bonuszahlung und Optionen ) berreichert hat .....
.
Frohes schaffen