Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte.
Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit
finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den
Privatsphäre-Einstellungen.
Weiter mit dem PUR-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat.
Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Einwilligung:
Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw.
Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die
beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere
bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon,
dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau
verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte:
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt.
Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein.
Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen
wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil
und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte:
Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und
Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von
denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem
Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke:
Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse,
Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien.
Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere: Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere
Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über
Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr
Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance
von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die
Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet
werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Arbeitsschutzregeln: Arbeitsschutz: Anti-Stress-Regeln gegen drohende Volkskrankheit Burnout
Arbeitsschutzregeln
07.09.2014
Arbeitsschutz: Anti-Stress-Regeln gegen drohende Volkskrankheit Burnout
Der Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fordert klare Arbeitsschutzregeln, um die Burnout-Erkrankungen einzudämmen.
Klare Arbeitsschutzregeln zur Vermeidung von Stress sollen aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Ausbreitung von Burnout-Erkrankungen eindämmen. DGB-Vize Annelie Buntenbach sagte der "Ostsee-Zeitung", bereits heute gingen jede zweite Frühverrentung und 40 Prozent der Ausfallzeiten auf seelische Erkrankungen zurück. Probleme entstünden, wenn Arbeitnehmer in immer kürzerer Zeit immer mehr leisten müssten oder wenn sie etwa auch nach Feierabend ständig erreichbar blieben.
Anti-Stress-Verordnung gegen Burnout
Burnout drohe zur "Volkskrankheit" zu werden, sagte Buntenbach der "Welt" . "Überstunden, ausgefallene Pausen, Schichtarbeit, Rufbereitschaft und schlicht zu viele Aufgaben - das gehört mittlerweile für Millionen von Beschäftigten zum Alltag." Notwendig sei eine Anti-Stress-Verordnung mit klaren Regeln.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich zuletzt offen für die Einführung einer Anti-Stress-Verordnung gezeigt. Dafür würden aber "allgemeingültige und rechtssichere Kriterien" benötigt. SPD-Chef Sigmar Gabriel sieht dagegen vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und nicht den Gesetzgeber in der Pflicht.
Bundesarbeitsministerin Nahles offen für Anti-Stress-Verordnung
Schon vor einem Jahr hatten das damals von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Arbeitsministerium, Gewerkschaften und Arbeitgeber eine gemeinsame Erklärung zur Vermeidung psychischer Belastungen im Job vorgelegt. Enthalten waren viele pauschale Feststellungen und Absichtserklärungen, aus denen jede Seite weitgehend ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen konnte. dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.