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  3. Arbeitsschutzregeln: Arbeitsschutz: Anti-Stress-Regeln gegen drohende Volkskrankheit Burnout

Arbeitsschutzregeln
07.09.2014

Arbeitsschutz: Anti-Stress-Regeln gegen drohende Volkskrankheit Burnout

Viele Berufstätige kennen das: Der Arbeitstag ist noch nicht vorbei, doch der Kopf dröhnt.
Foto: Marijan Murat (dpa)

Der Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fordert klare Arbeitsschutzregeln, um die Burnout-Erkrankungen einzudämmen.

Klare Arbeitsschutzregeln zur Vermeidung von Stress sollen aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Ausbreitung von Burnout-Erkrankungen eindämmen. DGB-Vize Annelie Buntenbach sagte der "Ostsee-Zeitung", bereits heute gingen jede zweite Frühverrentung und 40 Prozent der Ausfallzeiten auf seelische Erkrankungen zurück. Probleme entstünden, wenn Arbeitnehmer in immer kürzerer Zeit immer mehr leisten müssten oder wenn sie etwa auch nach Feierabend ständig erreichbar blieben.

Anti-Stress-Verordnung gegen Burnout 

Burnout drohe zur "Volkskrankheit" zu werden, sagte Buntenbach der "Welt" . "Überstunden, ausgefallene Pausen, Schichtarbeit, Rufbereitschaft und schlicht zu viele Aufgaben - das gehört mittlerweile für Millionen von Beschäftigten zum Alltag." Notwendig sei eine Anti-Stress-Verordnung mit klaren Regeln. 

Stars und Profi-Sportler sind besonders anfällig für das Burnout-Syndrom. Sie leiden häufig unter dem Anspruch der Perfektion und unter zu hohen Zielvorgaben, die Produzenten, Trainer, das Publikum oder sie selbst an sich stellen.
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Burnout - Wenn Stars nicht mehr können

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich zuletzt offen für die Einführung einer Anti-Stress-Verordnung gezeigt. Dafür würden aber "allgemeingültige und rechtssichere Kriterien" benötigt. SPD-Chef Sigmar Gabriel sieht dagegen vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und nicht den Gesetzgeber in der Pflicht.

Bundesarbeitsministerin Nahles offen für Anti-Stress-Verordnung

Schon vor einem Jahr hatten das damals von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Arbeitsministerium, Gewerkschaften und Arbeitgeber eine gemeinsame Erklärung zur Vermeidung psychischer Belastungen im Job vorgelegt. Enthalten waren viele pauschale Feststellungen und Absichtserklärungen, aus denen jede Seite weitgehend ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen konnte. dpa/AZ

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