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  3. Fahrdienstvermittler: BGH erklärt früheres Uber-Angebot für unzulässig

Fahrdienstvermittler
13.12.2018

BGH erklärt früheres Uber-Angebot für unzulässig

Das BGH entscheidet: Die Smartphone-App UberBlack verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz
Foto: Christoph Dernbach, dpa (Symbolbild)

Seit Jahren beschäftigt die Mietwagen-Vermittlung UberBlack die deutschen Gerichte. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof: Es verstößt gegen das Gesetz.

Ein Limousinenservice darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Fahrten wie ein Taxi anbieten. Der I. Zivilsenat entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotene Service "Black" des Fahrdienst-Vermittlers Uber unzulässig ist. Der Dienst habe gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden dürfen, die zunächst am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Auch muss ein Mietwagen nach Fahrtende wieder zum Unternehmen zurückkehren, wenn keine neue Fahrt anschließt. Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen.

Bei "Uber Black" konnten Kunden über eine App einen Oberklasse-Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt über Uber dann den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab. Nach dem BGH-Urteil reicht es nicht, wenn der Fahrauftrag durch Uber gleichzeitig am Sitz des Mietwagenunternehmens und beim Fahrer eingeht. Bei dem zugrundeliegenden Paragrafen des Personenbeförderungsgesetzes handele sich um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung, entschieden die Richter. 

Uber: Entscheidung hat keine Auswirkungen auf aktuelles Angebot

Das Kammergericht Berlin hatte in "Uber Black" im Jahr 2015 einen Verstoß gesehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass Ubers Angebot unter die Verkehrsdienstleistungen fällt und nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Somit sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln. Bei der Personenbeförderung mit Taxis gelten regulierte Preise und eine Beförderungspflicht. Für einen Limousinenservice mit Fahrer fehlen derartige Regeln. 

Ein Berliner Taxiunternehmen hatte gegen "Uber Black" geklagt und in den Vorinstanzen gewonnen. Dagegen war Uber vor dem BGH in Revision gegangen. 

Die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf das aktuelle Angebot in Deutschland, betonte ein Uber-Sprecher nach dem Urteil. Das Geschäftsmodell sei bereits vor mehr als vier Jahren entsprechend angepasst worden. "Wir wollen ein guter und langfristiger Partner für deutsche Städte sein." (dpa)

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