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Streik bei der Bahn
19.10.2014

Bahnstreik: Ab wann bekommen Fahrgäste eine Entschädigung?

Viele Fahrgäste sind wegen des Streiks bei der Bahn auf Fernbusse umgestiegen.
Foto: Uli Deck, dpa

Die Lokführer-Gewerkschaft GDL hat für das Wochenende einen erneuten Streik im Fern- und Regionalverkehr angekündigt. Lesen Sie hier alle wichtigen Fragen und Antworten.

Im Tarifstreit mit der Bahn will die Lokführergewerkschaft GDL den Zugverkehr in Deutschland am Wochenende komplett lahmlegen. GDL-Chef Claus Weselsky forderte die Deutsche Bahn auf, "endlich ihre Blockade auf dem Rücken ihrer Kunden zu beenden und mit der GDL zügig über die vorliegenden Tarifverträge für das Zugpersonal zu verhandeln".

Der Fahrgastverband "Pro Bahn" warf den Lokführern indes Kompromisslosigkeit vor. Die GDL verspiele mit ihren Aktionen den Rückhalt in der Bevölkerung und bei den Fahrgästen, sagte "Pro Bahn"-Bundessprecher Gerd Aschoff am Freitag. "Es werden viele Familien auf ihrer Bahnfahrt in die Herbstferien vom Streik betroffen sein." Die Deutsche Bahn sprach von einem "Amoklauf" der GDL.

Wir haben zusammengestellt, was Passagiere jetzt beachten müssen – und welche Rechte sie haben.

Worum geht es den Lokführern?

Die GDL verlangt fünf Prozent mehr Lohn und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Vor allem aber will sie künftig auch andere Berufsgruppen in Tarifverhandlungen mit der Bahn vertreten. GDL-Chef Weselsky sagte am Freitag: "Der Arbeitgeber weiß, dass wir bereit sind, bei den inhaltlichen Verhandlungen auch Zugeständnisse zu machen." Eine Tarifeinheit sei mit der GDL aber nicht machbar.

Wie können sich Bahnkunden über Zugausfälle und Verspätungen informieren?

Die Deutsche Bahn hat unter der Telefonnummer 08000-996633 eine kostenlose Hotline eingerichtet, die ab Freitag um 13.00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich können sich Bahnreisende auf der Internetseite unter www.bahn.de/aktuell informieren.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

Zum Artikel: Das verdienen Piloten, Bus- und Bahnfahrer wirklich 

Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Bagatellgrenze von vier Euro. Bahn-Kunden mit Zeitkarten im Nahverkehr müssen also mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Können Bahnfahrer bei einer Verspätung auch von einer Reise zurücktreten?

Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen.

Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

Das Beschwerdeformular ist in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder im Internet erhältlich (http://www.fahrgastrechte.info). Das Formular können Reisende in den Fahrkarten-Verkaufsstellen an den Bahnhöfen einreichen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Service-Center Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung. drs, dpa, afp

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