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Bericht
21.11.2018

Banker sollen mit neuer Masche Millionen ergaunert haben

Banker und Aktienhändler sollen Steuerbetrug in Millionenhöhe begangen haben.
Foto: Frank May, dpa (Symbolbild)

Es geht um Millionen an deutschen Steuergeldern: Bankern und Aktienhändlern wird in einem Bericht eine neue Betrugsmasche vorgeworfen.

In Deutschland bahnt sich zu Lasten der Steuerzahler eine neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften an. Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bislang unbekannten Masche nach, mit der womöglich Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben sollen. Der Trick solle auf "Phantom-Papieren" basieren. Bei umstrittenen "Cum-Ex"-Steuergeschäften hatte es bereits einen Milliardenschaden für Steuerzahler in ganz Europa gegeben.

Bundesfinanzministerium geht Vorwürfen nach

Das Bundesfinanzministerium erklärte am Mittwoch auf Anfrage: "Die Recherchen der Medien weisen auf einen ernsten Vorgang hin. Das Bundesfinanzministerium geht diesen Vorwürfen mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig ist, sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen."

Es sei nun die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, einschlägige Sachverhalte zu prüfen und zu ahnden. Dies umfasse auch die Haftung beteiligter Geldinstitute für den möglicherweise entstandenen Schaden: 

Steuerbetrug: Um diese Masche geht es

Konkret geht es um Geschäfte mit sogenannten American Depositary Receipts (ADR). Dies sind laut Bericht Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Normalerweise müsse jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhändler werde aber nun vorgeworfen, Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren.

Das Ministerium erklärte, Steuerbescheinigungen dürften ausschließlich für ADR-Papiere ausgestellt werden, die sich tatsächlich im Depot des jeweiligen Instituts befänden und für die die Kapitalertragsteuer auf die dem ADR zugrundeliegende Aktie abgeführt worden sei. Sollten Bescheinigungen dennoch beantragt und ausgestellt worden sein, liege ein klarer Gesetzesverstoß vor. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.11.2018

Im Westen nichts neues. Was nun? Usual procedure, so what?