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Energie
20.11.2014

Bayern bleibt beim Nein zu Fracking

In den USA ist der Fracking-Boom ausgebrochen. Sinkende Energiepreise sind die Folge. In Deutschland aber sind die Sorgen groß.
Foto: JIM LO SCALZO dpa

Von 2019 an darf in Deutschland Gas aus tiefen Gesteinsschichten gefördert werden, sagt die Bundesregierung. Nicht mit uns, heißt es im Freistaat. Also was denn nun?

Eigentlich schien beim Thema Fracking alles klar. Vor drei Monaten hat Bayerns Umweltminister Marcel Huber betont, dass es die umstrittene Methode, mit der Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten gewonnen wird, im Freistaat nicht geben soll. In dem Gesetzentwurf, den Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nun vorgelegt hat, hört sich das anders an. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die unkonventionelle Gasförderung nicht grundsätzlich verboten werden. Was also nun?

Was steckt hinter Fracking?

Fracking ist ein Verfahren, um Erdgas aus „unkonventionellen Lagerstätten“ wie Schiefertonformationen und Kohleflözen zu gewinnen. Dabei wird das Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe mit hohem Druck aufgebrochen. Dafür wird in der Regel ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst. Auf diese Weise entstehen Risse im Gestein, durch die das Gas entweichen und über Rohre an die Oberfläche gelangen kann.

Warum ist die Kritik an dem Verfahren in Deutschland so groß?

Die USA sind dank Fracking wirtschaftlich und politisch unabhängiger von Erdöl- und Erdgasimporten geworden. Hierzulande ist das Verfahren allerdings umstritten – vor allem, weil man fürchtet, dass die dabei eingesetzten Chemikalien ins Grundwasser gelangen könnten. Wasserführende Schichten liegen zwar meist weit höher, aber viele befürchten durch die Förderung und die Rückflüsse eine Verunreinigung. Umweltministerin Hendricks versucht, die Zweifel zu zerstreuen. „Wir legen die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab“, betonte sie gestern. „Oberste Priorität haben dabei der Schutz von Umwelt und Trinkwasser.“ Daher gibt es Teilverbote.

Wo ist es generell verboten?

In allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes wird es ausgeschlossen. Dazu zählt die Regierung alle Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsbereiche von Talsperren und Seen, „die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen“. Außerhalb der Gebiete wird Fracking oberhalb von 3000 Metern untersagt.

Wo wird Fracking erlaubt?

Theoretisch überall außerhalb der genannten „sensiblen Gebiete“. Deswegen ist die 3000-Meter-Grenze Augenwischerei. Stellt ein Unternehmen einen Antrag auf eine wissenschaftlich begleitete Probebohrung, muss erst die Landesbehörde zustimmen. Dann kommt eine sechsköpfige Expertenkommission ins Spiel, darunter ein Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Umweltbundesamtes. Hat sie mehrheitlich keine Bedenken, kann die Landesbehörde die Förderung genehmigen, sie muss es aber nicht. Es gebe keinen Automatismus, wird betont. Zudem muss bestätigt werden, dass die eingesetzte Flüssigkeit nicht wassergefährdend ist.

Lesen Sie dazu auch

Erklärung der Gasgewinnung mittels Fracking. Hochformat: 90 x 155 mm; Grafik: D. Dytert, Redaktion: S. Tanke
Foto: Dpa-infografik Gmbh

Was bedeutet das für Bayern?

Auch, wenn im bayerischen Umweltministerium Ulrike Scharf auf Marcel Huber gefolgt ist, hat sich an der Haltung zum Fracking nichts geändert. „Wir brauchen keine gesetzliche Erlaubnis für Fracking, wir brauchen ein Fracking-Verbot, unabhängig von der Bohrtiefe“, betonte die CSU-Ministerin. Bayern habe bereits im August die Anwendung von unkonventionellem Fracking untersagt. Das dürfte auch daran liegen, dass die meisten Gasvorkommen in Norddeutschland vermutet werden, nicht aber im Freistaat. Aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium heißt es dazu: „Fracking wie in den USA ist in Bayern weder nötig, noch möglich, noch zulässig. In Bayern existieren keine Öl- und Gaslagerstätten, für deren Erschließung Fracking notwendig wäre.“

Gibt es in Bayern Anträge auf den Einsatz von Fracking?

Das Wirtschaftsministerium hat einzelne Lizenzen für Erkundungsbohrungen erteilt. Betroffen sind Gebiete in der Oberpfalz, Oberfranken und Oberbayern, etwa am Starnberger See. Aus dem Ministerium heißt es allerdings, diese seien zur Erkundung konventioneller Gas- und Ölvorkommen gedacht. Fracking werde dabei nicht eingesetzt. In unserer Region haben sich bereits mehrere Kommunen gegen Fracking ausgesprochen. (mit dpa)

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