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Medienbericht
25.04.2014

Behörden überprüfen immer öfter private Konten

Deutsche Behörden wie das Finanzamt kontrollieren immer öfter auch private Konten.
Foto: Armin Weigel (dpa)

Behörden in Deutschland überprüfen offenbar immer öfter private Konten. Vor allem Finanzämter und Gerichtsvollzieher fragen nach.

Deutschlands Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet wie nie zuvor. Besonders häufig ließen diese prüfen, wer über welche  Konten oder Wertpapierdepots verfüge, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

Demnach verzeichnete das zuständige  Bundeszentralamt für Steuern 2013 knapp 142.000 Konto-Abfragen. Das  seien doppelt so viele wie 2012. Auch im ersten Quartal des neuen  Jahres wuchs die Zahl der Abfragen den Angaben zufolge ähnlich  stark - von gut 24.000 auf mehr als 48.000.

Kontoabfragen sollen Sozialbetrüger oder Steuerhinterzieher aufdecken

Behörden haben seit 2005 die Möglichkeit, Kontodaten abzufragen, um zum Beispiel Sozialbetrüger oder Steuerhinterzieher zu entdecken. Die Anfragen können beispielsweise Steuerbehörden, die für Hartz-IV-Empfänger verantwortlichen Jobcenter oder Ämter stellen, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe und Wohngeld zuständig sind.

Die Behörden können den Angaben zufolge Name,  Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer des Bankkunden erfragen, nicht aber den Kontostand. "Kontobewegungen werden nicht  abgefragt", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Steuerbehörden fragen 69.000 Kontodaten ab

Im vergangenen Jahr wuchs den Angaben zufolge das Interesse der Steuerbehörden deutlich. Sie fragten in fast 69.000 Fällen Kontodaten ab, das sind 7000 mehr als 2012. Im neuen Jahr ist die Zahl ihrer Anfragen leicht rückläufig. Bei den Konto-Abrufen der anderen Behörden ist der Anstieg in den vergangenen 15 Monaten nach Angaben des Finanzministeriums "nahezu vollständig" auf Gerichtsvollzieher zurückzuführen.

Sie können seit Anfang 2013 Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen. afp

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