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  3. Allgäu: Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Ermittlungen gegen Sparkasse Allgäu

Allgäu
05.05.2017

Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Ermittlungen gegen Sparkasse Allgäu

Die Sparkasse Allgäu ist wegen ihrer 2016 geschlossenen Filiale im Kleinwalsertal in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten.
Foto: Matthias Becker

Gegen die Sparkasse Allgäu wird ermittelt. Die Staatsanschwaltschaft beschlagnahmte Unterlagen. Es geht um den Vorwurf, die Bank habe Steuerhinterziehung unterstützt.

Die beharrliche Weigerung der Sparkasse Allgäu, deutschen Behörden Kontodaten ihrer Filiale im österreichischen Kleinwalsertal preiszugeben, birgt neuen Zündstoff. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Mitte März Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter der Bank eingeleitet – darunter laut Süddeutscher Zeitung auch Vorstandsmitglieder. In knapp 20 Wohn- und Geschäftsräumen wurden umfangreiche Unterlagen sichergestellt. „Es geht um den Vorwurf, dass gegen die Abgabenordnung verstoßen wurde“, sagt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Soll heißen: Die Ermittler wollen klären, ob die Bank Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen hat. Noch ist laut Nickolai völlig offen, ob an dem Vorwurf etwas dran ist und ein Strafverfahren eröffnet wird: „Die Ermittlungen laufen noch.“ Über die Zahl der zu untersuchenden Fälle und die mögliche Schadenshöhe wollten gestern weder Ermittler noch Sparkassenvertreter Angaben machen.

Auseinandersetzung um österreichische Konten

Wie andere Banken im Kleinwalsertal war auch die im Juli 2016 geschlossene Sparkassen-Filiale im österreichischen Riezlern ein begehrtes Ziel für vermögende deutsche Anleger – galt in der österreichischen Exklave doch lange Zeit das strenge Bankgeheimnis des Nachbarlandes, das Anlegern ein Agieren unter dem Radar des deutschen Fiskus garantierte.

2008 jedoch änderte sich die Lage: Das Finanzamt Kempten forderte rückwirkend für acht Jahre Einblick in die Konten eines verstorbenen Kunden, um die fällige Erbschaftsteuer taxieren zu können. Das lehnte die Sparkasse mit Verweis auf das damals noch voll gültige österreichische Bankgeheimnis ab – nicht aus Verdunklungsabsicht, betont Vorstandsvorsitzender Manfred Hegedüs gegenüber unserer Zeitung: „Wir hätten uns schlichtweg strafbar gemacht.“ Um die heikle Frage zu klären und in künftigen Fällen Rechtssicherheit zu haben, klagte die Sparkasse am Europäischen Gerichtshof gegen das Finanzamt. Der urteilte im April 2016, also acht Jahre später, im Sinne der Finanzbehörde: Die Bank muss Einblick in die Konten des verstorbenen Kunden geben. Der Bundesfinanzhof übertrug das Urteil Anfang 2017 auf nationale Ebene.„Gelöst ist das Problem dadurch aber immer noch nicht“, sagt Vorstandsvorsitzender Hegedüs verärgert. Denn mit der Herausgabe der Daten verstoße sein Haus weiterhin gegen österreichisches Recht, denn dort ist das Bankgeheimnis noch immer teilweise in Kraft. Dies ändere sich erst, wenn der Widerspruch zwischen deutschem und österreichischem Rechtssystem in diesem Punkt aufgelöst werde. Um dies zu erreichen, hätten bereits erste Gespräche über eine „pragmatische Lösung für beide Seiten“ stattgefunden, sagt Hegedüs. Doch dann habe sich überraschend die Staatsanwaltschaft Augsburg eingeschaltet. „Das müssen wir natürlich hinnehmen.“

Vorstandsvorsitzender weist Vorwürfe zurück

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sehe er in jedem Fall guten Gewissens entgegen, sagt der Vorstandsvorsitzende. Die Sparkasse habe nie Kunden mit Vorsatz geschützt oder gar eine etwaige Steuerhinterziehung unterstützt. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen, wir haben uns stets an die Gesetze gehalten.“ Hegedüs kündigt zugleich an, dass die Sparkasse Allgäu die Ermittlungen unterstützen und mit der Staatsanwaltschaft „intensiv kooperieren“ werde.

Über die Zahl der Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt, machen die Beteiligten keine Angaben. Bankchef Hegedüs deutet jedoch an, dass die Ermittler den Zeitraum zwischen 2001 und der Schließung der Filiale im Sommer 2016 im Blick haben. Die mögliche Schadenshöhe könne er nicht einschätzen, sagt der Vorstandsvorsitzende. „Wobei es ja gar nicht sicher ist, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.“ Schließlich sei es sehr wohl denkbar, dass die Kunden die Erbschaftsteuer wie vorgeschrieben bezahlt hätten. Das jedoch entziehe sich der Kenntnis seiner Bank.

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