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  3. Fahrverbote: Bundesregierung möchte schnellere Diesel-Nachrüstungen

Fahrverbote
24.10.2018

Bundesregierung möchte schnellere Diesel-Nachrüstungen

Ein Verkehrsschild "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit dem Zusatz "Gilt für Diesel" vor dem Verwaltungsgericht Mainz.
Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolfoto)

Das Bundeskabinett verabschiedet kurz vor der Landtagswahl in Hessen einen Arbeitsplan zur Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos. Doch der hat einen Haken.

Die große Koalition will bei den Vorbereitungen für Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Fahrzeuge aufs Tempo drücken. Kurz vor der Landtagswahl in Hessen verabschiedete das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Arbeitsplan, nach dem die Regeln für die technischen Nachrüstungen der Abgasreinigung schon Anfang 2019 in Kraft treten sollen, obwohl grundlegende Fragen wie die Finanzierung noch nicht geklärt sind.

Die Nachrüstungen sollen dafür sorgen, dass die Luft in Städten sauberer wird. Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und 5 sollen von Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen sein. In Mainz verhandelte das Verwaltungsgericht am Mittwoch über Diesel-Fahrverbote in der Stadt.

Gerichte halten Fahrverbote in manchen Ballungsräumen für notwendig

Die zu hohe Belastung der Luft in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid (NOx) hat dazu geführt, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Stuttgart und Frankfurt am Main Fahrverbote für notwendig halten. Das Thema spielt auch vor der Landtagswahl in Hessen an diesem Sonntag eine wichtige Rolle im Wahlkampf, CDU und SPD schneiden dort in Umfragen schlecht ab.

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Das Bundesverkehrsministerium erarbeite "unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen", heißt es in dem Kabinettsbeschluss.

Verhandlungen mit Autobauern über Nachrüstungen laufen

Die Maßnahmen sollten "schnellstmöglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden". Das Kabinett bekräftigte, dass die Autobauer für die Kosten der verbesserten Abgasreinigung aufkommen sollten. Verhandlungen mit der Branche laufen. Bisher lehnten die Hersteller es ab, die Nachrüstungen komplett zu bezahlen.

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Auch die Voraussetzungen, um die Einhaltung von Fahrverboten über Nummernschilder zu überwachen, soll Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) "unverzüglich" schaffen. Diesel der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltag auf der Straße weniger als 270 Milligramm Stickoxid (NOx) ausstoßen. Neue Euro-6-Diesel werden von Fahrverboten komplett ausgenommen.

Fahrverbote sollen erst ab einem bestimmten Grenzwert gelten

Über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes will die Bundesregierung klarstellen, dass Fahrverbote "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen", in denen im Jahresmittel mehr als 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter gemessen werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm, nach aktuellem Stand wären 15 deutsche Städte betroffen. 

Für derzeit 50 Städte, die den Grenzwert weniger deutlich überschreiten, sollen andere Maßnahmen - etwa Nachrüstungen kommunaler Fahrzeuge und eine bessere Verkehrslenkung - ausreichen. Der Kabinettsbeschluss hält aber auch fest, dass die kommunale Selbstverwaltung in diesen Städten weiterhin gelte.

Kanzlerin Merkel hatte sich lange kritisch zu Nachrüstungen geäußert

Immer neue Gerichtsurteile zu Fahrverboten wegen zu hoher Luftverschmutzung hatten die Politik zunehmend unter Druck gesetzt. In Hamburg sind bereits Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt, sie gelten als Hauptquelle für die hohe Stickoxid-Belastung in Innenstädten.

Gegen Hardware-Nachrüstungen hatten sich Autobranche und Verkehrsminister monatelang gewehrt und stattdessen auf Software-Updates von Millionen Diesel gesetzt. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich lange kritisch zu Nachrüstungen direkt am Motor geäußert, Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) warb dafür. (dpa)

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