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  3. Leifeld Metal Spinning: Bundesregierung untersagt Firmenverkauf an Chinesen

Leifeld Metal Spinning
01.08.2018

Bundesregierung untersagt Firmenverkauf an Chinesen

Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hatte den Verkauf von Leifeld Metal Spinning geprüft.
Foto: Ole Spata, dpa (Archiv)

Die ursprünglich geplante Übernahme der deutschen Firma Leifeld durch einen chinesischen Investor wird aus "sicherheitspolitischen Gründen" verboten.

Die Bundesregierung hat die ursprünglich geplante Übernahme der Firma Leifeld Metal Spinning durch Investoren aus China vorsorglich untersagt.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Ermächtigung, wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß. Es gebe "sicherheitspolitische Gründe" dafür. Konkret geht es um einen geplanten Verkauf des westfälischen Werkzeugmaschinen-Herstellers Leifeld Metal Spinning. Allerdings habe der chinesische Interessent kurz vor der Kabinettssitzung mitgeteilt, vom Erwerb des Unternehmens zurückzutreten, hieß es.

Die übermittelten Unterlagen würden nun auf ihre Belastbarkeit geprüft. Sollte die Prüfung ergeben, dass der Rücktritt vom Erwerb wirksam sei, gebe es keinen Erwerb mehr. Dann wäre es auch nicht mehr notwendig, die Kabinettsermächtigung zur Untersagung zu gebrauchen.

Bundesregierung hat Sicherheitsbedenken

Leifeld Metal Spinning mit Sitz in Ahlen beschäftigt nach Informationen der Wirtschaftswoche rund 200 Mitarbeiter. Die Firma sei Technologieführer bei hochfesten Materialien, die in der Luft- und Raumfahrt zum Einsatz kommen, aber auch im zivilen Nuklearbereich verwendbar seien. Wie das "Manager-Magazin" vor kurzem berichtet hatte, war Leifeld ins Visier der chinesischen Firma Yantai Taihai Corp geraten, die den Maschinenbauer gemeinsam mit der französischen Manoir Group übernehmen wollte.

Das Wirtschaftsministerium kann gemäß der Außenwirtschaftsverordnung den Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen durch Investoren, die nicht aus der EU kommen, prüfen. Dabei wird untersucht, ob der Kauf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte - in diesem Falle gibt es ein Vetorecht. Sofern es im Fall Leifeld doch noch zu einer Untersagung kommt, wäre dies das erste Mal, seitdem das Wirtschaftsministerium 2004 Investitionsprüfungen macht.

Chef von Leifeld Metal Spinning kritisiert Bundesregierung

Der Vorstandschef des Unternehmens, Oliver Reimann, kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung. Er könne die Sicherheitsbedenken nicht nachvollziehen. Für seine Firma kündigte er einen Börsengang noch im Laufe dieses Jahres an.

Dabei solle dann eine vergleichbare Wachstumsstrategie verfolgt werden, wie dies unter der Regie des Investors geplant gewesen sei. Ziel sei es, durch einen Ausbau der Kapazitäten am Standort Ahlen sowie durch Zukäufe und eine internationale Expansion den Umsatz von derzeit rund 40 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren auf rund 100 Millionen Euro zu erhöhen. (dpa)

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