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  3. Bundesverfassungsgericht: Bundesregierung verteidigt in Karlsruhe zentrale EZB-Bankenaufsicht

Bundesverfassungsgericht
27.11.2018

Bundesregierung verteidigt in Karlsruhe zentrale EZB-Bankenaufsicht

Das Bundesverfassungsgericht wird das Urteil wohl erst in einigen Monaten bekanntgeben.
Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

Die Bankenunion soll die Eurozone vor dramatischen Finanzkrisen schützen. Aber holt sich Deutschland damit nicht unkontrollierbare Haftungsrisiken ins Haus?

Die Bundesregierung hat die deutsche Beteiligung an der europäischen Bankenunion vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Ein lokales Bankenproblem könne sich leicht zu einem Stabilitätsproblem für die gesamte Eurozone auswachsen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Christine Lambrecht, in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Den engen Verflechtungen im Bankensektor könne man nur mit einer europäischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde gerecht werden. 

Als Lehre aus der Finanzkrise 2007/08 werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt überwacht. Außerdem fließen aus den Eurostaaten viele Milliarden an eigenen Restrukturierungsgeldern in einen Fonds, um Institute in Schieflage notfalls abwickeln zu können.

Bankenunion: Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber ("Europolis"-Gruppe) halten beides für verfassungswidrig. Deutschland übernehme unkontrollierbare Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen. Bundesregierung und Bundestag hätten ihre Hoheitsrechte einfach aufgegeben und damit die Bürger vollständig schutzlos gestellt, kritisierte Kerber. Aus seiner Sicht gibt es für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen keine rechtliche Grundlage. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte gleich zum Auftakt klar, dass es vor allem um diese Kompetenzfragen gehe. Über "Fragen zur Sinnhaftigkeit der Bankenunion" habe das Bundesverfassungsgericht nicht zu befinden. Das Urteil wird erfahrungsgemäß frühestens einige Monate nach der Verhandlung verkündet. Denkbar ist auch, dass die Richter das Verfahren aussetzen, um zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin berichtete von positiven Erfahrungen. Er sei zunächst skeptisch gewesen, sagte Bafin-Präsident Felix Hufeld, aber die Zusammenarbeit funktioniere besser als es zwischen nationalen Behörden möglich gewesen wäre. 

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Sind Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB sauber genug getrennt?

Die EZB-Bankenaufseher beaufsichtigen derzeit 118 "bedeutende" Institute im Euroraum, davon 21 in Deutschland. Für rund 1400 "weniger bedeutende" deutsche Geldhäuser bleiben Bafin und Bundesbank zuständig. Hufeld sagte, die EZB übe ihr allgemeines Weisungsrecht maßvoll aus. "Wir fühlen uns hier nicht gegängelt".

Der Zweite Senat hinterfragte unter anderem kritisch, ob Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB sauber genug getrennt seien. Bundesbankdirektor Andreas Guericke sprach sich dafür aus, eine getrennte Behörde mit eigenem Beschlussorgan zu schaffen. Derzeit habe man "keine Ideallösung". Dafür müssten allerdings die Europäischen Verträge geändert werden. Um keine Zeit zu verlieren, hatte man bei der Schaffung der Bankenunion darauf verzichtet.

Die Richter hatten auch die EZB eingeladen. Diese verzichtete allerdings darauf, einen Vertreter nach Karlsruhe zu schicken. (dpa)

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