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  3. Finanzpolitik: Bundesverfassungsgericht sieht EZB-Staatsanleihenkäufe kritisch

Finanzpolitik
15.08.2017

Bundesverfassungsgericht sieht EZB-Staatsanleihenkäufe kritisch

Das Bundesverfassungsgericht geht kritisch mit dem Schuldenkurs der Europäischen Zentralbank um.
Foto: Oliver Berg (dpa)

Monat für Monat pumpt die Europäische Zentralbank Milliarden Euro in den Währungsraum. Das soll Inflation und Konjunktur auf die Sprünge helfen. Doch Karlsruhe hat Bedenken.

Das Bundesverfassungsgericht stellt den Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frage. Die Richter schalten nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Bundesverfassungsgericht: EZB überschreitet ihr Mandat

Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln. Nach Auffassung der Kläger überschreiten die Währungshüter damit ihr Mandat. Die Notenbank unter Präsident Mario Draghi betreibe eigenmächtig Wirtschaftspolitik. Das ist in Europa aber die Aufgabe der nationalen Finanzminister. Außerdem würden verbotenerweise Staatshaushalte finanziert.

Die Vorlage in Luxemburg bedeutet, dass die Verfassungsrichter diese Vorwürfe sehr ernst nehmen. Weil es um EU-Recht geht, soll zunächst der EuGH urteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann Karlsruhe.

Deutsche Richter könnten die deutsche Beteiligung am EZB-Programm untersagen

Im äußersten Fall könnten die Richter die deutsche Beteiligung an den Staatsanleihenkäufen untersagen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB, entsprechend viele Papiere kauft sie. Das Gericht könnte Bundesregierung und Bundestag verpflichten, auf eine Anpassung oder Beendigung der Käufe hinzuwirken.

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Vorerst soll das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, noch bis mindestens Ende 2017 laufen - insgesamt werden sich die Käufe dann auf 2,28 Billionen Euro summieren. Die EZB bewertet ihre Geldpolitik als Erfolg. Die Wirtschaft im Euroraum wächst inzwischen robust. Die Zeiten der Mini-Inflation sind vorerst vorbei. 

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass die EZB die gewaltigen Wertpapierkäufe 2018 schrittweise zurückfährt. Ob es bis dahin schon ein Urteil aus Karlsruhe gibt, ist zumindest fraglich. dpa/AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.08.2017

Die EZB hat alles richtig gemacht, wie die zunehmende wirtschaftliche Gesundung Europas eindrucksvoll beweist. Es wird nicht mehr lange dauern, dann werden die Anleihenkäufe schrittweise zurückgefahren, anschließend können die Zinsen langsam erhöht werden. Der EuGH wird das korrekte Vorgehen Draghis bestätigen. Inzwischen hat ja auch Weidmann eingesehen, dass er mit seiner Kritik falsch lag.

15.08.2017

Die EU und nach- oder nebengeordnete Dienststellen überschreiten laufend ihr Mandat. Aber es gibt immer noch genügend Trottel die das für gut heißen. Polen und Ungarn nehme ich mal davon aus.

15.08.2017
k.Brenner ... bezeichnet wurde um die deutschen Bundesbürger bezüglich einer potentiellen Beteiligung an der südeuropäischen Schuldentilgung zu beruhigen.
15.08.2017
k.Brenner Warum so spät?? Die Wertpapieraufkaufe verhindern die Gesundung der Staatsfinanzen in Frankreich und den anderen Europa. Staaten und stellen indirekt eine Art gemeinsames Einstehen für deren Schulden dar, was bei Einführung der Währung als ein "no go"