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  3. Landgericht München: Burger King-Filialen von Yi-Ko müssen wohl schließen

Landgericht München
21.11.2014

Burger King-Filialen von Yi-Ko müssen wohl schließen

Burger King wollte per Gericht eine Schließung der von Yi-Ko betriebenen Filialen erzwingen.
Foto: Facundo Arrizabalaga dpa

Das könnte das Aus für einige Burger King-Filialen bedeuten, auch in unserer Region: Burger King hat Yi-Ko das Recht zur Nutzung des Markennamens entziehen lassen.

Burger King wollte die Schließung einiger Filialen, die von Franchisenehmer Yi-Ko betrieben wurden, per Gericht erzwingen. Burger King hat damit Erfolg. Die Fastfoodkette Burger King hat ihrem gekündigten Franchisenehmer Yi-Ko das Recht zur Nutzung des Markennamens entziehen lassen. Auf Antrag des Konzerns habe das Landgericht München eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, teilte ein Firmensprecher am Freitag in München mit. Angesichts des Streits zeigten sich Gewerkschafter besorgt über die betroffenen Arbeitsplätze.

Die einstweilige Verfügung werde erst mit der Zustellung an Yi-Ko wirksam, teilte Burger King weiter mit. Dies bedeute für den Franchisenehmer nicht die umgehende Schließung: Yi-Ko müsse aber alle markenrechtlich geschützten Gegenstände von Burger King wie Schilder und Speisekarten entfernen, die Mitarbeiter müssten die Uniformen ablegen. "Wenn sie alles abnehmen, bleibt es ihnen überlassen, was sie mit dem Restaurant machen", sagte der Sprecher AFP. Das könnte das Aus der Filialen bedeuten - auch in unserer Region sind davon einige betroffen.

Burger King hatte die Verträge mit Yi-Ko gekündigt

Burger King hatte die Verträge mit der umstrittenen Yi-Ko Holding, die bundesweit 89 Filialen mit 3000 Angestellten betreibt, mit sofortiger Wirkung gekündigt. In der Region geht es dabei um elf Restaurants in München, zwei in Augsburg sowie je eine Filiale in Gersthofen, Jettingen-Scheppach und Landsberg.

Yi-Ko steht für Ergün Yildiz und Alexander Kolobov. Sie hatten im Mai 2013 als gleichberechtigte Partner 91 Burger-King-Filialen übernommen. Burger King begründete seine jetzige Kündigung damit, der Franchisenehmer habe sich nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für seine 3000 Mitarbeiter gehalten.

Die meisten Läden blieben trotz der Kündigung trotzdem geöffnet - zumindest vorerst. Ab Freitag würden sie nicht mehr mit Waren beliefert, sagte ein Sprecher von Burger King in München. Den betroffenen Restaurants dürften dann ziemlich schnell Burger, Pommes und Co. ausgehen.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) drang auf eine schnelle Einigung und Klarheit für die Beschäftigten. In den Filialen im Raum Augsburg seien die rund 150 Mitarbeiter am Donnerstag von Yi-Ko über die Lage informiert worden, sagt Tim Lubecki von der NGG in Schwaben. Das Unternehmen habe mitgeteilt, dass die Kündigung rechtswidrig sei und man dagegen vorgehen werde. AZ, afp, dpa

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