Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Christa Schlecker zahlt

30.05.2017

Christa Schlecker zahlt

Christa Schlecker

Verfahren gegen Auflage von 60000 Euro eingestellt

Im Bankrottprozess gegen Ex-Drogeriemarkt-Chef Anton Schlecker wird das Verfahren gegen dessen Frau eingestellt. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Danach stand die 69-Jährige auf und verließ den Gerichtssaal. Das Strafverfahren gegen ihren Mann Anton sowie die Kinder Meike und Lars läuft weiter. Die Drogeriemarkt-Kette war 2012 pleitegegangen, zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs.

Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Konzern, seine Kinder nicht. Anton Schlecker hatte die Vorwürfe Mitte März zurückgewiesen. Mit der Zahlung der Geldauflage ist seine Frau nicht vorbestraft. 60000 Euro entsprechen der Summe, die Christa Schlecker im Juni 2012 für einen neuen Beratervertrag von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich bekam. Wegen dieser Zahlung stand sie vor Gericht – aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurde Geld an die Familie verschoben, das eigentlich den Gläubigern von Schlecker zugestanden hätte. Die Beratungstätigkeit bestand laut Anklägern nur auf dem Papier. Die Logistikfirma LDG, von der Schlecker Geld für die angebliche Beratung bekam und die den Schlecker-Konzern als einzigen Kunden hatte, meldete Mitte Juni 2012 Insolvenz an, nur elf Tage nach Zahlung des Honorars.

Die Staatsanwaltschaft bekräftigte am Montag zwar, dass sie an den Vorwürfen festhalte. Der Vorwurf gegen die 69-Jährige habe im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten aber „eher ein geringes Gewicht“, so die Ankläger. Christa Schlecker äußerte sich nicht ausführlich vor Gericht. Sie bejahte nur die Frage des Richters, ob sie der Geldauflage zustimme. Am Montag sagte auch der frühere Einkaufs- und Vertriebschef von Schlecker als Zeuge aus. Der 47-Jährige zeichnete ein düsteres Bild von den letzten Jahren des Konzerns. „Die Ertragssituation war absolut nicht zufriedenstellend“, sagte er. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.