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Hintergrund
13.07.2017

Damit sich der Fall Kuka nicht wiederholt

Der chinesische Midea-Konzern kaufte den Augsburger Roboterbauer Kuka. Solche Fälle sollen in Zukunft schwerer möglich sein.
Foto: Ulrich Wagner, Archiv

Die Bundesregierung will mit neuen Gesetzen Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Investoren verhindern. Aber wie viel bringt die "Lex Kuka" wirklich?

Die Bundesregierung will deutsches Know-how vor ausländischen Firmen schützen. Unternehmen aus bestimmten Branchen sollen weniger leicht durch Investoren aus anderen Ländern übernommen werden können. Die Verordnung, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat, ist eine Art Lex Kuka – die späte Antwort auf den Kauf des Augsburger Roboterbauers durch den chinesischen Haushaltsgeräteriesen Midea im vergangenen Sommer. Auch wenn Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) China nicht beim Namen nannte: Die Verordnung soll Firmen wohl in erster Linie vor einer Übernahme durch Konzerne aus Fernost schützen.

Im vergangenen Jahr hatte der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Kuka-Deal verhindern wollen, doch die rechtlichen Mittel für ein Veto fehlten. Das kann bislang nur eingelegt werden, wenn die Bundesregierung die öffentliche Sicherheit oder die Ordnung des Landes gefährdet sieht – dann kann sie Auflagen bestimmen oder einen Verkauf ganz verbieten.

Neue Möglichkeiten für ein Veto liefert auch die jetzt verabschiedete Verordnung nicht. Dennoch soll sie Rüstungsfirmen und Unternehmen bestimmter anderer Branchen besser vor Übernahmen aus dem Ausland schützen. Wenn ein Interessent mit Sitz außerhalb der EU nach einem Kauf mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten würden, kann das Wirtschaftsministerium die Übernahme prüfen. Geschützt werden Branchen wie Telekommunikation und IT oder Strom- und Wasserversorgung, wo deutsche Sicherheits- und Landesinteressen oder die Versorgung bedroht sein könnten. Besonders Übernahmen von Herstellern spezialisierter Software nimmt die Bundesregierung ins Visier. Dabei geht es um Software für den Betrieb von Krankenhäusern, Flughäfen oder Stromnetzen. Der Schutzmechanismus soll auch dann greifen, wenn die Investoren in der EU ein neues Unternehmen gründen, das dann eine deutsche Firma kaufen soll.

Die USA verhinderten jüngst einen Firmen-Kauf

Für ein Verbot einer Übernahme durch ausländische Firmen bleiben die Hürden unverändert hoch – die neue Verordnung schützt die Firmen der Wirtschaftsministerin zufolge vor allem durch Meldepflichten und verlängerte Prüffristen.

Die zusätzliche Zeit könnte Handlungsspielraum bringen – wie im Fall der Kuka-Übernahme. Damals bot Midea 115 Euro pro Aktie, aus Sicht von Börsenexperten wären 70 bis 80 Euro angemessen gewesen. Ein deutscher oder europäischer Investor, der ebensoviel bezahlt hätte, fand sich nicht. Eine längere Frist etwa hätte die Chance bieten können, andere Lösungen zu finden als die Übernahme durch Midea.

Andere Staaten verfügen bereits über Mittel, die heimischen Unternehmen mit strategischem Know-how besonders schützen. Das wirkte sich im vergangenen Jahr auf einen anderen deutschen Konzern aus. Denn ein ähnlicher Deal wie der Kuka-Kauf durch Midea scheiterte an einem amerikanischen Veto. Die USA verhinderten den Kauf des Chip-Anlagenbauers Aixtron durch ein chinesisches Konsortium. Aixtron, das seinen Hauptsitz in der Nähe von Aachen hat, unterhält eine Niederlassung in Kalifornien. Die Vereinigten Staaten befürchten, dass China Aixtron-Produkte militärisch nutzen könnte, und blockierten den Verkauf.

EU-weite Regelungen sind noch schwierig

Auch in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien gibt es längst Regeln, die der neuen deutschen Verordnung gleichen. Der EU-Parlamentarier Markus Ferber (CSU) begrüßt deshalb den deutschen Schritt. Er sagt: „Wir bringen uns auf das Niveau, auf dem die anderen längst sind.“ Der Wirtschaftspolitiker sieht den Weg der Bundesregierung als den „leichteren Hebel“ – und als gerechtfertigten Weg. Eine europäische Lösung sei zwar sauberer, befinde sich aber noch in den Startlöchern. Ferber glaubt nicht, dass eine derartige Entscheidung in naher Zukunft fallen wird.

Die Bundesregierung will eine solche europäische Lösung vorantreiben – gemeinsam mit Frankreich und Italien. Doch die schwedische EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström vertritt bislang die Ansicht, der Markt solle derartige Fragen regeln, ohne dass die EU oder ihre Mitgliedstaaten aus strategischen Überlegungen Einfluss nehmen. Das politische Gewicht der Befürworter derartiger Regeln könnte das zwar verändern. Fürs Erste lässt sich das Ziel, bestimmte Branchen vor Übernahmen zu schützen, aber nur national umsetzen. mit dpa/afp

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