Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Neue Handgepäck-Kontrollen: Darauf müssen sich Flugreisende ab 1. September einstellen

Neue Handgepäck-Kontrollen
31.08.2015

Darauf müssen sich Flugreisende ab 1. September einstellen

Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen darauf gefasst machen, dass sie und ihr Handgepäck gründlicher unter die Lupe genommen werden.
Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)

Flugreisende müssen sich ab 1. September auf neue Kontrollen von Handgepäck und Passagieren an Flughäfen einstellen. Die Auswirkungen sollen aber gering bleiben.

Am 1. September 2015 treten in Europa ergänzende Vorschriften für die Kontrolle von Passagieren und ihrem Handgepäck in Kraft. Darauf weist der Flughafenverband ADV  hin. Die Regeln sollen helfen, Sprengstoffe künftig  noch besser zu erkennen. Dafür setzen die Behörden verschiedene Erkennungs-Techniken ein. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bedeuten die neuen Kontrollen an Flughäfen?

Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur per Hand nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden.

Dauert die Kontrolle dann länger?

Die Bundespolizei geht nicht davon aus, dass es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen wird. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beruhigt: "Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Servicekomfort für die Flugreisenden nicht beeinträchtigt wird."

Wo gelten die neuen Kontrollvorgaben?

Die Umsetzung der Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten sind ab dem 1. September EU-weit verbindlich, erklärt die Bundespolizei. Sie gelten also für alle Flughäfen in der EU gleich - der Ablauf der Kontrolle kann aber je nach Flughafen variieren.

Gibt es ab 1. September 2015 auch neue Regeln für das Handgepäck?

Nein, die Verhaltens- oder Gepäckregeln ändern sich nicht.

Was darf ich bei Flugreisen im Handgepäck mitnehmen?

Fluggäste dürfen seit November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen. Insgesamt dürfen Flüssigkeiten nur noch in kleinen Mengen in  Flüssigkeitsbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml in einem wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter mitgeführt werden. Dieser einsehbare Plastikbeutel ist von dem Fluggast an der Kontrollstelle getrennt vom übrigen Handgepäck vorzulegen. Diverse andere Gegenstände sind im Handgepäck komplett verboten. AZ, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.