Darauf müssen sich Flugreisende ab 1. September einstellen
Flugreisende müssen sich ab 1. September auf neue Kontrollen von Handgepäck und Passagieren an Flughäfen einstellen. Die Auswirkungen sollen aber gering bleiben.
Am 1. September 2015 treten in Europa ergänzende Vorschriften für die Kontrolle von Passagieren und ihrem Handgepäck in Kraft. Darauf weist der Flughafenverband ADV hin. Die Regeln sollen helfen, Sprengstoffe künftig noch besser zu erkennen. Dafür setzen die Behörden verschiedene Erkennungs-Techniken ein. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was bedeuten die neuen Kontrollen an Flughäfen?
Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur per Hand nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden.
Dauert die Kontrolle dann länger?
Die Bundespolizei geht nicht davon aus, dass es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen wird. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beruhigt: "Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Servicekomfort für die Flugreisenden nicht beeinträchtigt wird."
Wo gelten die neuen Kontrollvorgaben?
Die Umsetzung der Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten sind ab dem 1. September EU-weit verbindlich, erklärt die Bundespolizei. Sie gelten also für alle Flughäfen in der EU gleich - der Ablauf der Kontrolle kann aber je nach Flughafen variieren.
Gibt es ab 1. September 2015 auch neue Regeln für das Handgepäck?
Nein, die Verhaltens- oder Gepäckregeln ändern sich nicht.
Was darf ich bei Flugreisen im Handgepäck mitnehmen?
Fluggäste dürfen seit November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen. Insgesamt dürfen Flüssigkeiten nur noch in kleinen Mengen in Flüssigkeitsbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml in einem wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter mitgeführt werden. Dieser einsehbare Plastikbeutel ist von dem Fluggast an der Kontrollstelle getrennt vom übrigen Handgepäck vorzulegen. Diverse andere Gegenstände sind im Handgepäck komplett verboten. AZ, dpa
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