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Geld
26.01.2018

Darf eine Bank Minuszinsen verlangen?

Wer sein Geld bei einer Bank angelegt hat, darf laut einem Urteil nicht nachträglich mit Strafzinsen belastet werden.
Foto: Jens Wolf, dpa (Symbolbild)

Banken dürfen nicht nachträglich Strafzinsen auf Geldanlagen erheben, urteilte das Landgericht in Tübingen. Sparer sollten bei neuen Verträgen aber vorsichtig sein.

Die Politik der niedrigen Zinsen hat eine Grenze nach unten: Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen dürfen Banken Geldanlagen nicht nachträglich mit Minuszinsen entwerten. Eine entsprechende Klausel der Volksbank Reutlingen, die ihren Kunden bei Anlagen von mehr als 10.000 Euro einen Strafzins von minus 0,5 Prozent berechnen wollte, ist damit unwirksam.

Geldhäusern, die ähnlich operieren, drohen die Verbraucherzentralen nun mit weiteren Klagen. „Wir sehen uns in unserer Auffassung bestärkt und werden daher die Entwicklungen auch bei anderen Instituten kritisch beobachten“, betonte ihr Finanzexperte Niels Nauhauser gegenüber unserer Redaktion. Ein zweites Verfahren gegen die örtliche Kreissparkasse wird Ende Februar in Tübingen verhandelt.

Einige Banken tarnen ihre Strafzinsen als "Verwahrentgelt"

Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer hatte die Bank aus Reutlingen ihren Preisaushang zwar geändert und Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten zurückgenommen, ähnliche Schritte für die Zukunft aber nicht ausschließen wollen. Das Urteil des Tübinger Gerichts, angestrengt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist die erste Entscheidung dieser Art – und hat deshalb Signalwirkung. „Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“, betonte Nauhauser.

Hintergrund: Einige Banken tarnen ihre Strafzinsen als „Verwahrentgelt“, also als eine Art Gebühr für die Aufbewahrung von Geld. Nach Recherchen des Finanzportals biallo.de erheben mindestens 15 Banken und Sparkassen solche Entgelte, häufig jedoch erst bei Summen von mehr als 100.000 Euro.

Bei Neuverträgen dürfen Banken Strafzinsen verlangen

Nach dem Urteil aus Tübingen kann eine Bank bei bereits bestehenden Einlagen keine Strafzinsen verlangen – bei Neuverträgen ist es ihr danach allerdings erlaubt. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: Ein Verbraucher habe einen Vertrag „in der Vorstellung abgeschlossen, entweder eine geringe oder im schlechtesten Fall gar keine Verzinsung seiner Einlage zu erhalten“. Der Übergang vom Plus ins Minus bewirke „eine Änderung des Vertragscharakters hin zu einer Umkehr der Zahlungspflichten“.

Dass Banken über Negativzinsen nachdenken oder sie sogar schon erheben, begründen sie mit der Politik der Europäischen Zentralbank – sie verlangt von Banken, die Guthaben bei ihr lagern, ebenfalls Zinsen. Verbraucherschützer Nauhauser allerdings hält diese Argumentation angesichts der guten Ertragslage für „nicht nachvollziehbar“. Volks- und Raiffeisenbanken, argumentiert er, hätten trotz der niedrigen Zinsen im Jahr 2016 noch ein Ergebnis von 8,3 Milliarden Euro vor Steuern erwirtschaftet. (mit dpa)

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