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Rente, Steuer, Versicherungen
18.12.2014

Das ändert sich 2015 - und so viel Geld bleibt Ihnen deshalb übrig

2015 ändert sich Einiges bei Steuern, Renten und Versicherungen. Das hat konkrete Auswirkungen auf Ihr Geld. Hier die wichtigsten Änderungen und die Folgen für Sie.
Foto: Robert Schlesinger (dpa)

2015 ändert sich Einiges bei Steuern, Renten und Versicherungen. Das hat konkrete Auswirkungen auf Ihr Geld. Hier die wichtigsten Änderungen und die Folgen für Sie.

Das neue Jahr bringt keinen Geldsegen im großen Stil. Doch Änderungen wie etwa der flächendeckende Mindestlohn, eine leichte Steuerentlastung, aber auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung machen sich im Geldbeutel bemerkbar. "Eine große generelle Entlastung für alle gibt es nicht", betont Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die Neuerungen im kommenden Jahr. "Vieles geschieht automatisch, die große Steuerreform hatten wir natürlich nicht", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Von Fall zu Fall gibt es dennoch Grund zur Freude: Auch 2015 wird ein geringer Anstieg der Verbraucherpreise erwartet, so dass sich Verbraucher etwa bei entsprechenden Lohnerhöhungen über mehr Geld im Portemonnaie freuen dürften. Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben die Bundesbürger im neuen Jahr im Schnitt 572 Euro und damit 2,7 Prozent mehr für den Konsum zur Verfügung haben als 2014. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede.

Leichte Steuerentlastungen: Von 2015 an können Arbeitnehmer mit leichten Steuerentlastungen rechnen. Nach einem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht der Regierung muss der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 angehoben werden. Die Regierung geht demnach davon aus, dass der Freibetrag im kommenden Jahr von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro angehoben werden muss. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung um 180 Euro auf 8652 Euro fällig. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Jahreseinkommen über diesem Betrag Steuern abzieht. Auch die Kinderfreibeträge müssen angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Entlastung führt.

Höhere Beiträge für Gutverdiener: Auf Gutverdiener kommen aber höhere Beiträge zur Sozialversicherung zu. Das liegt an einer Erhöhung der sogenannten Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.

So müssen künftig in der allgemeinen Rentenversicherung in Westdeutschland bis zu einem Monatsverdienst von 6050 Euro (zuvor: 5950 Euro) Beiträge entrichtet werden. Im Osten steigt die Obergrenze von bislang 5000 auf nunmehr 5200 Euro.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die bundesweit einheitliche Grenze von derzeit 4050 auf 4125 Euro pro Monat (49 500 Euro im Jahr).

2015 steigen Renten und Hartz IV

Gesetzliche Krankenversicherung: Für Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der allgemeine Satz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte teilen. Zudem fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg - die Kassen können von ihren Mitgliedern künftig aber einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag verlangen. Sie entscheiden selbst über die Höhe. "Für die Masse der Versicherten dürfte sich wohl unterm Strich wenig ändern", prophezeit Verbraucherschützerin Winkelmann mit Blick auf erste Ankündigungen einzelner Krankenkassen.

Pflegeversicherung: In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte. Für Kinderlose liegt er künftig bei 2,6 Prozent, für die übrigen Versicherten bei 2,35 Prozent.

Mindestlohn: Schätzungsweise rund 3,7 Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors sollen ab dem neuen Jahr direkt vom allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde profitieren. Damit soll der Zunahme an Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden. Weniger Beschäftigte sollen auf Hilfe vom Staat angewiesen sein. Beim Mindestlohn gibt es allerdings Ausnahmen und Übergangsfristen.

Hartz IV: Mehr Geld bekommen Hartz IV-Empfänger: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt ab 1. Januar 2015 um acht Euro auf 399 Euro im Monat. Leben zwei Erwachsene in einer "Bedarfsgemeinschaft" zusammen, erhalten sie künftig jeweils 360 Euro pro Person, sieben Euro mehr als 2014.

Höhere Rente: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können Mitte kommenden Jahres mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Die Renten könnten laut offiziellen aktuellen Schätzungen um ein bis zwei Prozent in West- und Ostdeutschland steigen. Damit dürfte die Rentenanpassung über der aktuellen Inflationsrate liegen. Im Osten dürfte die Anpassung aufgrund der günstigeren Lohnentwicklung etwas höher ausfallen als im Westen. Sicherheit gibt es aber erst im Frühjahr.  dpa

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