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Verbraucher
01.10.2014

Das ändert sich am 1. Oktober

Vor allem bei der Müllentsorgung ändert sich zum 1. Oktober einiges.
Foto: David Ebener, dpa

Auch zum 1. Oktober ändert sich wieder einiges in Deutschland. Von Müll bis Führerschein - die wichtigsten Änderungen zum Monatswechsel im Überblick.

Vor allem bei der Müllentsorgung ändert sich zum 1. Oktober einiges: So bekommen die Beschäftigten der Branche einen höheren Mindestlohn. Zugleich greift eine Reform der Verpackungsverordnung, damit wieder mehr Geld in die Kassen der Entsorger fließt.

Verpackungsmüll: Die Rücknahme von Verpackungsmüll im Supermarkt lohnt sich für die Geschäfte nicht mehr. Zum 1. Oktober wird nämlich die Möglichkeit gestrichen, durch die sogenannte Eigenrücknahme die Abgabe an den Müllentsorger zu reduzieren.

Der Grund dafür ist, dass das Duale System (Grüner Punkt) nicht mehr richtig funktioniert. Zuletzt landete zu viel unbezahlter Verpackungsabfall in den Tonnen, und die Entsorger waren auf den Kosten sitzengeblieben.

Mindestlohn: Die rund 180 000 Beschäftigten in der deutschen Abfallwirtschaft bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn, der bislang bei 8,68 Euro pro Stunde lag, steigt ab Oktober auf 8,86 Euro. Davon profitieren nicht nur die Angestellten in der Müllentsorgung, sondern auch bei den Straßenreinigungs- und Winterdiensten.

Atommüll: Im Atommüll-Endlager Gorleben wird ein neues Kapitel eingeläutet. Weil man nun bundesweit nach einem Endlager sucht, gilt ab Oktober ein neuer Hauptbetriebsplan in dem Salzstock. Der Betrieb im Grubengebäude wird auf ein Minimum reduziert. Alle Anlagen werden aus dem Erkundungsbereich im Salzstock entfernt, der Bereich abgesperrt. Es wird im Offenhaltungsbetrieb nur dafür gesorgt, dass die zwei Schächte intakt bleiben - denn Gorleben wird zwar nicht weiter erkundet, bleibt aber als Option im Rennen.

Lesen Sie dazu auch

Grundbuchämter: Die deutschen Grundbuchämter gehen einen weiteren Schritt in die Moderne. Die bereits digitalisierten Grundbücher, die Auskunft über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken geben, können von Oktober an in einer einheitlichen Datenbank zusammengefasst werden. Dies umfasst auch verbesserte Möglichkeiten für Recherchen und Auskünfte. Die technische Umsetzung liegt allerdings in den Händen der Bundesländer, die selber über den Zeitrahmen entscheiden.

Führerscheinprüfung: Wer den Führerschein macht, bekommt ab 1. Oktober mit einer Reihe neuer Prüfungsfragen zu tun. Unter anderem gibt es neue Video-Fragen. AZ, dpa

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