Das ändert sich zum 1. März 2015 in Deutschland
Mehr Geld für Energiesparen und berufsbedingte Umzüge, neue Zusatzbeiträge für Rentner, Erleichterungen für Handwerker - lesen Sie hier, was sich ab 1. März 2015 ändert.
Am 1. März 2015 treten wieder mehrere Änderungen in kraft. Betroffen sind diesmal Rentner, Handwerker, Hausbesitzer und Arbeitnehmer, die berufsbedingt umziehen müssen. Hier der Überblick, was sich jetzt ändert:
Neue Zuschuss für die Energieberatung vor Ort
Haus- und Wohnungseigentümer können vom 1. März 2015 an für eine Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt nach Angaben der Bundesregierung 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Das seien maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 1100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ein Zuschuss von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beziehungsweise maximal 500 Euro würden fällig für zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichts in der Eigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung.
Kassen dürfen auch bei Rentnern Zusatzbeiträge einfordern
Bereits zum 1. März 2015 wurde der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent und damit auf 14,6 Prozent gesenkt. Zusätzlich dürfen die Krankenkassen seitdem aber einen eigenen Zusatzbeitrag festlegen. Bei pflichtversicherten Rentnern wirkt sich das nun ab 1. März 2015 aus. Anders als beim 14,6-prozentigen allgemeinen Beitragssatz, bei dem Rentner und Rentenversicherung jeweils die Hälfte des sich daraus ergebenden Beitrages zahlen, ist der Zusatzbeitrag vom Rentner allein zu tragen.
Neues Kennzeichen für Mopeds
Mopeds, Mofas und Roller, die höchsten 50 Stundenkilometer fahren, müssen jedes Jahr das Kennzeichen wechseln. Jetzt ist es wieder so weit. Ab 1. März gilt ein blaues Versicherungskennzeichen, das schwarze Schild ist ungültig geworden. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt und trotzdem unterwegs ist, macht sich strafbar.
Neue Fahrtenschreiber-Regeln für Handwerker
Ab 2. März gibt es neue Regeln in der Frage, wann Handwerker auf ihren Fahrten einen Fahrtenschreiber nutzen müssen. Bisher besagte eine EU-Verordnung, dass Handwerker keinen Fahrtenschreiber nutzen müssen, wenn sie Material in einem Radius von 50 Kilometern transportieren. Künftig gilt die Regelung für einen Radius von 100 Kilometern. Wichtig: Betroffen sind nur Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen. Außerdem darf das Fahren nicht die Hauptbeschäftigung des Betroffenen sein.
Umzugspauschale 2015: Mehr Geld für berufsbedingte Umzüge
Wer berufsbedingt umziehen muss, kann sich ab 1. März mehr Geld vom Finanzamt holen. Verheiratete können nun eine Umzugspauschale von 1460 Euro geltend machen, Singles 730 Euro. Bisher waren 1429 Euro, beziehungsweise 715 Euro Umzugspauschale möglich. AZ
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