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Erbrecht
24.11.2015

Das sollten Sie bei Ihrem Testament beachten

Beim Vererben sollte einiges beachtet werden.
Foto: Kai Remmers (dpa)

Kaum ein Dokument kann für so viel Streit in der Familie sorgen wie ein Testament. Experten erklären die wichtigsten Regeln, bevor man eines schreibt.

Erben ist ein Vermögens-transfer von ungeheurer Wucht. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden von 2015 bis 2024 insgesamt 3,1 Billionen Euro in Deutschland an Nachfahren gegeben. Wie man das geschickt macht, sodass weder der Fiskus zu viel bekommt noch die Familie sich zerstreitet, war Thema eines Diskussionsabends aus der Reihe Augsburger Allgemeine Ratgeber. Der Journalist Wolfgang Büser, der Notar Reinhard Kössinger und der Rechtsanwalt Robert Zimmermann zeigten die Tücken des Erbrechts auf. Die Veranstaltung in Augsburg moderierte Stefan Stahl, Leiter der Wirtschaftsredaktion der Augsburger Allgemeinen. Was man wissen sollte:

Warum soll man ein Testament aufsetzen?

Mit einem Testament kann man genau gestalten, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschieht. Wer dabei klug vorgeht, kann Streitereien in der Familie vorbeugen.

Wer ist der Erblasser?

Als Erblasser bezeichnet man die Person, dessen Vermögen nach dem Tod auf einen oder mehrere Erben übergeht.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Das ist die Regelung, die greift, wenn der Erblasser stirbt und kein Testament aufgesetzt hat. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben verschiedener Ordnungen. Erben erster Ordnung sind die leiblichen Kinder des Erblassers. Neben dem Ehepartner bekommen die Erben erster Ordnung die Erbschaft. Ist ein Kind bereits tot, wenn der Erblasser stirbt, so bekommen dessen Kinder seinen Anteil und werden zu Erben erster Ordnung. Nur wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, geht das Vermögen an den Ehepartner und die Erben zweiter Ordnung. Letztere sind die Eltern des Verstorbenen. Wenn ein Erbe beim Tod des Erblassers bereits gestorben ist, bekommen dessen Kinder seinen Anteil und werden zu Erben. Beispielsweise würden bei einem kinderlosen, ledigen Erblasser dessen Eltern zu Erben werden. Sind sie schon gestorben, geht die Erbschaft an deren weitere Kinder, also die Geschwister des Erblassers. Sind die Geschwister auch schon tot, erben deren Kinder, also die Nichten und Neffen des Erblassers.

Meine Familienmitglieder verstehen sich gut miteinander. Ist ein Testament dann nicht überflüssig?

Keinesfalls. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem Erbfall in vielen Familien Streit ausbricht, selbst wenn sich alle vorher gut verstehen. Für viele Menschen ist ein Erbfall die größte Chance, mit einem Schlag zu viel Geld zu kommen. Das kann nervös machen. Interessenskonflikte zwischen den Erben können dann in heftigen Streit münden. Es reicht, wenn einer der Erben das geerbte Haus verkaufen will und alle anderen es behalten wollen.

Wie setzt man ein Testament richtig auf?

Ein Testament kann man beim Notar erstellen oder selbst schreiben. Damit ein selbst geschriebenes Testament gültig ist, muss der Erblasser es mit der Hand schreiben und unterschreiben. Nützlich, aber nicht zwingend erforderlich ist, auch das Datum auf dem Testament anzugeben. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, damit man keine Fehler macht und das Vermögen zwischen den Erben wirklich so verteilt wird, wie man es will. Notarielle Testamente werden amtlich aufbewahrt, sodass sie nach dem Tod sicher aufzufinden sind. Ein selbst geschriebenes Testament kann man auch beim Nachlassgericht in Verwahrung geben.

Wie viel kostet das beim Anwalt oder beim Notar?

Das ist vor allem von der Höhe des zu vererbenden Vermögens abhängig. Zum Beispiel betragen die Notarkosten für ein gemeinsames Testament eines Ehepaars mit einem Vermögen von einer halben Million Euro etwa 2200 Euro plus Auslagen. Dafür spart man sich später die Kosten für einen sonst erforderlichen Erbschein. Die Beratungskosten beim Anwalt sind individuell verschieden.

Was erbt der Ehepartner, falls kein Testament aufgesetzt ist?

Im Normalfall, also wenn das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehepartner die Hälfte und die Kinder die andere Hälfte, alle in einer Erbengemeinschaft. Sind keine Kinder da, erbt der überlebende Partner drei Viertel, das andere Viertel verteilt sich auf die Blutsverwandtschaft des verstorbenen Ehepartners.

Was ist die Erbengemeinschaft?

Falls es mehrere Erben gibt, bekommen sie das Vermögen des Erblassers gemeinschaftlich, sie bilden eine Erbengemeinschaft. Die Erben bekommen nicht einzelne Teile der Erbschaft, über die sie frei entscheiden können. Alles gehört ihnen als Gemeinschaft. Sie haben als Gemeinschaft darüber zu entscheiden, was mit dem Vermögen passiert. Sie müssen beispielsweise gemeinsam beschließen, wenn sie ein Haus aus der Erbschaft verkaufen wollen. Große Erbengemeinschaften führen häufig zu Streit, weil die Erben unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was mit dem Vermögen passieren soll. Mit einer Teilungsanordnung oder einem Vermächtnis im Testament kann der Erblasser bestimmen, welcher Erbe welche Vermögensgegenstände bekommen soll.

Erben nach dem Gesetz auch nichteheliche Kinder?

Ja, mittlerweile sind sie Kindern aus einer Ehe völlig gleichgestellt.

Wie kann man zu viel Erbschaftsteuer vermeiden?

Die Schenkung ist eine gute Möglichkeit. Es gibt zwar eine Schenkungssteuer, aber auch dieselben Freibeträge wie beim Erben. Innerhalb von zehn Jahren kann man beispielsweise dem eigenen Kind 400000 Euro steuerfrei schenken. Diesen Freibetrag kann man alle zehn Jahre neu nutzen. So kann man langfristig letztlich den Freibetrag vervielfachen. Der Fiskus berechnet die Erbschaftsteuer aufgrund der Summe aus Erbe und Schenkung in den vergangenen zehn Jahren. Man kann den Freibetrag fürs Erben also nicht mehr nutzen, wenn man in den zehn Jahren vor dem Erbfall schon den Freibetrag für die Schenkung ausgeschöpft hat. Schenkungen bieten auch einen psychologischen Vorteil. Der Erblasser sieht, was mit seinem Vermögen passiert. Er kann sich etwa daran erfreuen, dass sein Kind mit dem Geld eine Wohnung kauft und sein Leben dort genießt.

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