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5-G-Frequenzen
24.11.2018

Der Kampf gegen die Funklöcher

In wenigen Monaten sollen die Lizenzen für ein neues Funknetz mit 5-G-Frequenzen versteigert werden.
Foto: Jens Büttner, dpa

Wie sich Politiker aus der Union und der SPD dafür einsetzen, dass bald überall guter Empfang ist – auch auf dem Land.

Angela Merkel tritt auf die Bremse und stellt sich im Streit um den Mobilfunkausbau auf die Seite der drei großen Telekommunikationsunternehmen Telekom, Vodafone und Telefonica. Jedenfalls ein bisschen. Ein komplett flächendeckender Ausbau mit dem neuen Mobilfunkstandard 5 G müsse nicht sofort erfolgen, sagt sie. Das habe noch einige Jahre Zeit. Zwar müssten Funklöcher rasch geschlossen werden, aber nicht unbedingt auf 5G-Niveau. Fünf Jahre seien „nicht das Drama“, zumal 5G-fähige Endgeräte auf sich warten ließen.

Offener Brief: Auch im ländlichen Raum soll es keine Funklöcher mehr geben

Das allerdings sehen die Unions- und die SPD-Fraktion völlig anders. Am Montag soll der politische Beirat der Bundesnetzagentur entscheiden, unter welchen Bedingungen die 5G-Frequenzen vergeben werden. Das nehmen sechs stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU, CSU und SPD zum Anlass, um mit einem gemeinsamen Brief den Druck auf das Bundeskanzleramt sowie die Minister Andreas Scheuer (CSU), Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmaier (CDU) zu erhöhen. Ihr Appell: Sie wollen, dass tatsächlich eine „verlässliche und lückenlose Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum“ sichergestellt wird. So hatten es Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. „Deutschland wollen wir zum 5G-Leitmarkt entwickeln“, heißt es in dem fünfseitigen Schreiben, das unserer Berliner Redaktion vorliegt.

Die Anti-Funkloch-Koalition, angeführt von den stellvertretenden Fraktionschefs Ulrich Lange aus Nördlingen, Nadine Schön, Gitta Connemann und Carsten Linnemann von der Union sowie Sören Bartol und Matthias Miersch von der SPD, begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Entwurf für die Frequenzvergaberegeln auf die Forderung der Koalition eingegangen sei, die Versorgung mit superschnellem Internet verstärkt am Straßennetz auszurichten. Demnach soll in einem ersten Ausbauschritt bis 2022 an allen Autobahnen und an den wichtigsten Bundesstraßen ein 5G-Netz errichtet werden, bis Ende 2024 an den restlichen Bundesstraßen. Ähnliche Auflagen gelten auch für die Schienentrassen. Allerdings hat diese Auflage aus Sicht der Abgeordneten einen Haken. Die Bundesnetzagentur betrachtet sie bereits dann als erfüllt, wenn lediglich ein Netzbetreiber ein entsprechendes Netz aufgebaut hat. Es sei durchaus möglich, „dass nicht jeder Netzbetreiber sämtliche Auflagen allein durch den physischen Ausbau seines eigenen Netzes vollständig umsetzen muss“, heißt es in dem 136-seitigen Entwurf der Bundesnetzagentur, der unserer Zeitung vorliegt.

Vize-Fraktionschefs fordern strengere Regeln bei 5-G-Vergabe

Diese Rechtsposition aber ist für die Koalitionäre nicht hinnehmbar. „Wir sehen weiterhin die Gefahr, dass in den Bereichen der verpflichtenden Versorgungsauflagen ein Mobilfunkflickenteppich entsteht und sich die Bürger im Funkloch wiederfinden“, sagt der für den Verkehr und die digitale Infrastruktur zuständige Unionsfraktionsvize Ulrich Lange unserer Redaktion. Das betreffe vor allem den strukturschwachen ländlichen Raum, der abseits der wichtigen Bundesstraßen oder Schienenstrecke liege. „Auch hier müssen wir eine verlässliche Mobilfunkversorgung für alle Bürger sicherstellen.“

In ihrem Brief fordern Lange und seine Mitstreiter daher, noch vor der für März geplanten Versteigerung der Frequenzen eine gesetzliche Grundlage für ein verbindliches lokales Roaming einzuführen.

Wenn sich das Unternehmen, das das 5G-Netz aufgebaut hat, weigert, den Konkurrenten ohne Netz einen Zugang zu gewähren, soll die Bundesnetzagentur die Möglichkeit bekommen, Roaming verpflichtend anzuordnen, unter anderem durch die Festsetzung von auskömmlichen Mieten. Dies könnte den Wettbewerb fördern, so ihre Argumentation. Zudem fordern die Autoren des Briefs, dass Netzbetreiber bei Vertragsschluss ihre Kunden über ihre konkrete Netzabdeckung informieren müssen und parallel dazu die Netzagentur ermächtigt wird, „anbieterscharf über die jeweilige Netzabdeckung zu informieren“. Damit die Kunden von Anfang an wissen, wo noch Funklöcher existieren.

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