Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Kommentar: Der gute Ruf der Bausparkassen ist gefährdet

Kommentar
22.02.2017

Der gute Ruf der Bausparkassen ist gefährdet

Enttäuschendes Urteil für viele Bausparer: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. So hat jetzt der BGH entschieden.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Mit seinem Urteil hat der BGH das Geschäftsmodell der Bausparkassen gerettet. Sie dürfen Kunden mit rentablen Altverträgen vor die Tür setzen. Vertrauensbildung sieht anders aus.

Man könnte meinen, dass die Rollen in diesem Kampf klar verteilt sind: die Bausparkassen als Gewinner, die Verbraucher als Verlierer. Und tatsächlich: Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof das Geschäftsmodell der Bausparkassen gerettet. Sie dürfen hunderttausende Kunden vor die Tür setzen. Und doch könnten die Bausparkassen vor Gericht mehr verloren haben, als es auf den ersten Blick scheint.

Früher war es kein Problem, wenn der Bausparvertrag als Geldanlage genutzt wurde

Denn Bausparen war jahrzehntelang Inbegriff von Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit. Bausparkassen hatten und haben noch immer einen guten Ruf. Doch dieser bröckelt nun, weil die Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank die Bausparkassen zum Äußersten treibt. Früher war es kein Problem, wenn ein Bausparer seinen Vertrag als Geldanlage zweckentfremdet hat. Genau damit haben viele Kassen sogar geworben. „Günstiges Baugeld oder hohe Rendite – das entscheiden ganz allein Sie.“ So lauteten die Werbebotschaften, mit denen Kunden umgarnt wurden.

Heute will man diese Kunden so schnell wie möglich los werden, sie sind eine Belastung. Die Bausparkassen haben das Glück, dass sie dabei das Recht auf ihrer Seite haben. Glaubwürdigkeit sieht aber trotz allem anders aus.

Lesen Sie dazu auch: Das bedeutet das BGH-Urteil für Bausparer

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.