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  3. Schlesischer Streuselkuchen: Deutsche Bäcker erhalten von EU-Gericht Erlaubnis für Streuselkuchen

Schlesischer Streuselkuchen
09.10.2015

Deutsche Bäcker erhalten von EU-Gericht Erlaubnis für Streuselkuchen

Bäckermeister Michael Tschirch und Kollegin Ina Junge aus der Bäckerei Tschirch in Nieder Neundorf bei Görlitz dürfen wie alle anderen weiter Schlesischen Streuselkuchen backen.
Foto: Jens Trenkler dpa/Archivbild

Das Gericht der Europäischen Union hat in der Frage geurteilt, ob deutsche Bäcker Schlesischen Streuselkuchen backen dürfen.

Deutsche Bäcker dürfen weiter Schlesischen Streuselkuchen backen und verkaufen. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks am Freitag in Berlin mitteilte, wurde dies nun vom Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.

Hintergrund ist, dass die EU-Kommission die Bezeichnung "Kolocz slaski/Kolacz slaski" im Sommer 2011 als geschützte geografische Angabe eingetragen hatte. Das ist der polnische Begriff für Schlesischer Streuselkuchen. Die deutschen Bäcker fürchteten daher um die rechtliche Zulässigkeit ihrer eigenen "Schlesischen Streuselkuchen".

Schlesischer Streuselkuchen besteht aus Hefeteig

Aufgrund einer entsprechenden Klage des deutschen Bäckerverbands wurde den Angaben zufolge nun vom EuG entschieden, dass die deutsche Bezeichnung "Schlesischer Streuselkuchen" nicht von der geschützten geografischen Angabe "Kolocz slaski" oder "Kolacz slaski" erfasst wird.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, Michael Wippler, sprach von einem "Erfolg für das Bäckerhandwerk". Die Klage habe sich nicht gegen die polnischen Bäcker gerichtet, betonte er. "Unser Ziel war lediglich Rechtssicherheit". Der Kuchen besteht auf Hefeteig, einer Quarkschicht und Butterstreuseln. afp/AZ

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