Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Hintergrund: Die Mietpreisbremse erfüllt ihren Zweck kaum

Hintergrund
19.05.2017

Die Mietpreisbremse erfüllt ihren Zweck kaum

Justizminister Heiko Maas will bei der Mietpreisbremse nachbessern.
Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Seit knapp zwei Jahren gibt es die Mietpreisbremse. Doch sie funktioniert nur bedingt. Wir klären, wie die Mietpreisbremse funktioniert und woran es hapert.

Bezahlbare Mieten auch für Normalverdiener in nachgefragten Gegenden - dies war das Versprechen der Mietpreisbremse. Sie kann seit knapp zwei Jahren verordnet werden. Doch recht schnell hat sich gezeigt, dass die Wirkung stark gebremst ist.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es keinen gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herhalten.

Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?

Nein. Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht. So sollen Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht gehemmt werden. Umfassend ist eine Modernisierung laut Justizministerium, wenn die Investition dafür etwa ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Aufwands erfordert. Als Neubau gelten neu errichtete Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Sie gilt nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Diese Gegenden legen die Bundesländer fest. Im Gesetz werden vier Indikatoren dafür genannt: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung deutlich höher ist als der bundesweite Schnitt, die Bevölkerung zunimmt, ohne dass erforderlicher neuer Wohnraum geschaffen wird, oder wenn ein geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht.

Wer soll die Mietpreisbremse durchsetzen?

Zuständig dafür ist jeder Mieter selbst. Wer meint, sein Vermieter habe gegen die Mietpreisbremse verstoßen, kann zunächst direkt eine Einigung versuchen - sonst muss er vor Gericht ziehen. Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter zurückfordern, dafür muss er aber zunächst einen Verstoß gegen die Vorschriften rügen. Problem: Eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter meiden viele Mieter nach Möglichkeit.

Lesen Sie dazu auch

Woran hapert es noch?

Ein großes Problem ist auch, dass viele Mieter die Vormiete nicht kennen - und somit auch keinen Vergleichsmaßstab haben. "Es hat sich gezeigt, dass Vermieter die Vormiete bei neuen Interessenten nicht nennen", sagte kürzlich Justizminister Heiko Maas (SPD). Er will daher eine Offenlegungspflicht für Vermieter.

Auch die Umlage bei Modernisierungskosten soll geändert werden. Sie ist nach Ansicht der Kritiker mit elf Prozent zu hoch. Maas will hier eine Deckelung bei acht Prozent.

Welche Vorschläge gibt es noch?

Der Mieterbund hat vorgeschlagen, die Mietpreisbremse bundesweit flächendeckend einzuführen. Mieten, die mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen, sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden können. Bund und Länder sollen zudem mehr Sozialwohnungen bauen.

Wohnungs- und Immobilienbesitzer sind für eine Abschaffung der Mietpreisbremse. Das Angebot werde durch eine staatlich begrenzte Miete nicht größer, erklärt etwa der Verband Haus & Grund. Die Politik soll stattdessen mehr für private Investitionen in neuen Wohnraum sorgen. Zudem könne der Staat den einzelnen Mieter mehr fördern, etwa mittels eines höheren Wohngelds. afp/AZ

Das könnte Sie auch interessieren:

Maas beharrt auf Nachbesserung der Mietpreisbremse

Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

Informationen des Justizministeriums zur Mietpreisbremse

Studie zur Wirkung der Mietpreisbremse - Empirica-Daten (Stand: Januar 2016)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.05.2017

Eine dynamisch wachsende Bevölkerung braucht dynamischen Wohnungsbau ohne sozialistische Mangelverwaltung durch einen SPD Justizminister.

.

Politik für die Menschen würde über die Gründe der aktuell rückläufigen Baugenehmigungen sprechen und nicht über neue Repression gegen Vermieter.

.

https://www.enbausa.de/finanzierung/aktuelles/artikel/baugehmigungen-sind-2017-ruecklaeufig-5341.html

.

Von Januar bis März 2017 wurden in Deutschland 79.200 Wohnungen genehmigt. Das waren laut Statistischem Bundesamt 6,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl ist im Vorjahresvergleich erstmals seit dem ersten Quartal 2012 gesunken.

.