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  3. Krankenkassen: Druck auf Krankengeld-Bezieher ausgeübt? Patientenbeauftragter kritisiert Kassen

Krankenkassen
17.08.2014

Druck auf Krankengeld-Bezieher ausgeübt? Patientenbeauftragter kritisiert Kassen

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, wirft gesetzlichen Krankenkassen vor, ihre Patienten unter Druck zu setzen.
Foto: Jan-Philipp Strobel (dpa)

Mit Telefonanrufen sollen gesetzliche Krankenkassen Krankengeld-Bezieher unter Druck gesetzt haben. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik.

Schwere Vorwürfe von Karl-Josef Laumann: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat den gesetzlichen Krankenkassen vorgeworfen, sie würden arbeitsunfähige Langzeitpatienten unter Druck setzen, um sie aus dem Krankengeldbezug herauszudrängen. "Immer wieder beschweren sich Patienten über das Verhalten ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit der Gewährung von Krankengeld", sagte der CDU-Politiker der Berliner Tageszeitung Welt. Dies belegten auch die Berichte der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Laumann fordert Kassen-Patienten auf, sich zu beschweren

"Es ist nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse Patienten zum Beispiel durch regelmäßige Telefonanrufe unzulässig unter Druck setzen oder intime Auskünfte von den Versicherten verlangen." Die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit obliege allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der aus allein medizinisch fachlichen Gründen urteilen dürfe, sagte Laumann. Betroffenen Patienten riet der Bundesbeauftragte, sich an die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse zu wenden oder an eine Beratungsstelle wie die Unabhängige Patientenberatung. "Und selbstverständlich nehme auch ich entsprechende Beschwerden entgegen", fügte Laumann hinzu.

Tausende Patienten beschweren sich über Kassen-Praxis

Tausende Patienten mit Krankengeldbezug beschweren sich jedes Jahr bei den Beratungsstellen darüber, dass sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Telefonanrufen oder mit kurzfristigen Aufforderungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Druck gesetzt werden.

Das Krankengeld steht jedem Patienten zu, der wegen einer Erkrankung mehr als sechs Wochen von seinem Arzt für arbeitsunfähig erklärt wird. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für ein und dieselbe Erkrankung höchstens eineinhalb Jahre gezahlt. afp/AZ

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